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Gebühren
Für das Doktorandenkolleg werden jährlich Finanzierungsbeiträge über eine Laufzeit von 3 Jahren erhoben (siehe Vertrag über die Teilnahme an dem Doktorandenkolleg des Departments für Pflegewissenschaft der Fakultät für Gesundheit der Private Universität Witten/Herdecke gGmbH § 6 (1) und § 7).
Der aktuelle jährliche Finanzierungsbeitrag zur Abdeckung der entstehenden Kosten durch Professoren/Professorinnen und Lehrbeauftragte beträgt 2.000 €.
Bewerbungen von MasterabsolventInnen der Universität
Bei jeder Ausschreibung werden 50% der ausgeschriebenen Plätze für MasterabsolventInnen der Universität Witten/Herdecke vorgesehen. Wenn sich keine oder keine geeigneten BewerberInnen dieser Gruppe finden, werden die Plätze an externe BewerberInnen vergeben. In jeder anderen Hinsicht müssen auch interne BewerberInnen dem vorgesehenen Bewerbungs- und Auswahlverfahren folgen.
Wissenschaftliche MitarbeiterInnen der Universität Witten/Herdecke und andere Universitätsangehörige haben die Möglichkeit, oft vorgesehen in ihrem Arbeitsvertrag, zu promovieren. Dieser Vorgang ist völlig unabhängig vom Doktorandenkolleg Pflegewissenschaft. Wenn es sich um MitarbeiterInnen des Departments für Pflegewissenschaft handelt, werden diese als Gäste zu den Veranstaltungen des Doktorandenkollegs eingeladen.


