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Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen
Die Fakultät für Gesundheit der Universität Witten/Herdecke hat als erste universitäre Fakultät in Deutschland die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen unterzeichnet. Dabei handelt es sich um ein Regelwerk mit Handlungsperspektiven sowie um eine Selbstverpflichtung für die Zukunft im Umgang mit schwer oder unheilbar erkrankten Menschen. Träger der Initiative sind die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Bundesärztekammer (BÄK). Rund 200 Expertinnen und Experten beteiligten sich in fünf Arbeitsgruppen und am Runden Tisch an diesem nationalen Projekt - eingebettet in die internationale Initiative „Budapest Commitments“.
Die Auseinandersetzung mit den existenziellen Phänomenen Sterben, Tod und Trauer ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung chronisch unheilbarer Erkrankungen, des demografischen Wandels sowie sich ändernder gesellschaftlicher Strukturen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Der Charta-Prozess soll dazu beitragen, diese Aufgabe im öffentlichen Bewusstsein präsent zu machen, zu verankern und zugleich Perspektiven für die Entwicklung in der Zukunft aufzuzeigen.
Dieses inhaltliche Ziel erfordert eine klare Struktur des Charta-Prozesses, die zusammengefasst lautet: Ist - Soll - Commitment. Das heißt, eingeleitet werden die einzelnen Charta-Kapitel jeweils durch Kennzeichnung der Ausgangssituation (Ist), wie es beispielsweise um die Ausbildung der entsprechenden Berufsgruppen oder um die Forschungslandschaft zum Thema bestellt ist. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme werden nachfolgend Ziele und Forderungen (Soll) hinsichtlich notwendiger Änderungen beispielsweise in den Versorgungsstrukturen formuliert. Wie diese zu erreichen sein könnten, ist Gegenstand des jeweils dritten Abschnitts zur konkreten Umsetzung und Realisierung, verbunden mit einer Selbstverpflichtung der beteiligten Institutionen, sich für entsprechende Pläne und Projekte einzusetzen (Commitment).
Mehr Informationen zur Charta erhalten Sie hier: http://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de
Ansprechpartner an der Universität Witten/Herdecke: Prof. Dr. Martin W. Schnell


