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Ästhetische Zahnmedizin

Um Zahnverfärbungen aufzuhellen oder zu beseitigen, muss zu Beginn eine sorgfältige Abklärung der Verfärbungsursache erfolgen, da nur so eine wirkungsvolle Behandlungsmethode ausgewählt werden kann. Zahnverfärbungen können endogen oder exogen bedingt sein.

Exogene Zahnverfärbungen werden durch farbgebende Substanzen (Chromogene) aus Nahrungs- und Genussmitteln, Medikamenten oder Bakterien, die sich in die Matrix von Belägen auf der Zahnoberfläche einlagern, verursacht. Exogene Zahnverfärbungen lassen sich im Rahmen der Individualprophylaxe unter Einsatz von Polierpaste beseitigen. Endogene Verfärbungen können sowohl prä- als auch posteruptiv entstehen. Diese Farbveränderungen können durch professionelle Zahnreinigung nicht behoben werden, da sie sich innerhalb vom Zahn manifestieren.

Allgemein sollte vor dem Bleichen für gesunde Verhältnisse (Zahn und Zahnhalteapparat) gesorgt werden. Es wird in methodischer Hinsicht das Bleichen wurzelkanalbehandelter von dem vitaler Zähne unterschieden.

Wurzelkanalbehandelte Zähne werden intern und vitale Zähne werden extern gebleicht. Bei korrekter Durchführung der Bleichtherapie sind keine irreversiblen klinisch sichtbaren Schäden der Zahnhartsubstanzen und der Mundschleimhaut zu verzeichnen. Zusammengefasst können die Bleichprodukte, wenn sie unter zahnärztlicher Verantwortung und entsprechend den Herstellerangaben angewendet werden, als klinisch unbedenklich angesehen werden.

Zusätzliche Information

Kontakt

Zahnklinik der Universität Witten/Herdecke
Tel.: 02302 / 926-600

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