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Anmeldung bei der Stadt Witten
Alle internationalen Studierenden müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Ankunft in Witten bei der Stadt Witten anmelden.
Studierende aus Ländern außerhalb der EU, die mit einem Visum nach Deutschland eingereist sind, müssen vor der Anmeldung zudem noch eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.
Bitte gehen Sie zunächst zum Amt für Ausländerangelegenheiten (Ordnungsamt) im Rathaus Witten.
Nachdem Sie dort registriert sind bzw. Ihre Aufenthaltsbewilligung erhalten haben, erfolgt die offizielle Anmeldung im Büro der "Bürgerberatung" Beide Ämter sind im Rathaus der Stadt Witten untergebracht (Anschrift siehe unten).
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Studienbescheinigung der Universität Witten/Herdecke
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts in Deutschland (ca. 600,- Euro/Monat); z.B. Erklärung der Eltern, Nachweis über Stipendien etc.
- Nachweis über die Krankenversicherung (mit Gültigkeit für Deutschland; siehe auch (Krankenversicherung)
- 2 Passbilder (nur für nicht-EU-Studierende)
- Gebühr von 50 Euro für die Aufenthaltsbewilligung (nur für nicht-EU-Studierende)
Bitte setzen Sie sich danach bei Fragen oder Problemen direkt mit dem Amt für Ausländerangelegenheiten in Verbindung:
Ordnungsamt - Allgemeine Ausländer- und Asylangelegenheiten
Rathaus Witten, 1. Etage,
Zimmer 155, 158, 160
Markstraße 16, 58449 Witten
Telefon: +49 (0)2302/ 581-0
E-Mail
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Bürgerberatung
Rathaus Witten, Erdgeschoss
Markstraße 16, 58449 Witten
Telefon: +49 (0)2302/ 581-0
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr


