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Krankenversicherung

Jeder Studierende muss bei der Einschreibung an einer Hochschule in Deutschland nachweisen, dass er über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz  für die Zeit seines Studiums in Deutschland verfügt. Dies gilt auch für Studierende, die nur ein oder zwei Semester in Deutschland studieren.

Privat oder gesetzliche Krankenversicherung?

In Deutschland kann man zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen wählen. Bis zu Ihrem 30. Lebensjahr (oder dem 14. Fachsemester) müssen Sie sich grundsätzlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Nur in Ausnahmefällen ist eine private Versicherung zulässig. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Ausnahme 1

Sozialversicherungsabkommen (EU- bzw. EWR-Bürger)
Mit einigen Ländern (darunter den Mitgliedsländern der EU und des EWR) bestehen Sozialversicherungsabkommen: In einem solchen Fall können Sie über die Krankenversicherung in Ihrem Herkunftsland weiter versichert bleiben.
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Ausnahme 2

Privat versichert im Heimatland
In einigen Fällen werden in Deutschland private Krankenversicherungen anderer Länder anerkannt.
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Ausnahme 3

Altersgrenze (30 Jahre) überschritten
Wer über 30 Jahre alt ist (oder das 14. Fachsemester beendet hat), kann nicht mehr den günstigen Studententarif der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen.
mehr zu Ausnahme 3

Zusätzliche Information

Kontakt

Universität Witten/Herdecke
Tel.: +49 (0)2302 / 926-0

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