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Ausnahme 3

Ausnahme 3: Altersgrenze (30 Jahre) überschritten

Wer über 30 Jahre alt ist (oder das 14. Fachsemester beendet hat), kann nicht mehr den günstigen Studententarif der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen. Er hat dann zwei Optionen:

  1. er versichert sich freiwillig bei einer gesetzlichen Versicherung oder
  2. er schließt eine private Versicherung ab.

(Quelle: DAAD, Deutscher Akademischen Austauschdienst)

DAAD: "Studium nur mit Krankenversicherung möglich"

 

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Kontakt

Universität Witten/Herdecke
Tel.: +49 (0)2302 / 926-0

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