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Auslandsstudium über ERASMUS
Aktuelle Ausschreibung
Informationen zu den Austauschmöglichkeiten erhalten Sie direkt im International Office (Campus, Raum E.04) oder beim Internationalen Koordinator Ihrer Fakultät.
ERASMUS-Programm Akademisches Jahr 2012/13
Zeitraum 01. Juni 2012 - 30. September 2013
Das ERASMUS-Programm der EU bietet die Möglichkeit, drei bis zwölf Monate an einer Hochschule in Europa zu studieren. Die Private Universität Witten/Herdecke hat im Rahmen dieses Mobilitätsprogramms verschiedene Kontakte zu europäischen Hochschulen etablieren können.
Der finanzielle Zuschuss zur Deckung der zusätzlichen Kosten, die durch einen Auslandsaufenthalt entstehen, ist eher gering. Erfahrungsgemäß kann man mit einem monatlichen Betrag von EUR 150 bis EUR 200 rechnen.
Die Vorteile des Programms liegen in der Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule und der im Allgemeinen sehr guten Betreuung am Auslandsstudienort. Die akademische Anerkennung der an der Gasthochschule erbrachten Studienleistungen ist zwar auch im ERASMUS-Programm kein Automatismus, funktioniert aber in der Regel durch die Einführung des European Credit Transfer Systems (ECTS) sehr gut.
Dennoch: Fragen zur Anerkennung oder zur Äquivalenz der ausländischen Studienleistungen sollten unbedingt vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes mit dem jeweiligen Studiendekanat, der Klinikkoordination oder dem internationalen Koordinator Ihrer Fakultät geklärt werden.
ACHTUNG
Die Anmeldefrist für eine Teilnahme am ERASMUS-Programm für das akademische Jahr 2012/13 läuft vom 27. November 2011 bis zum 20. Januar 2012. Wenn es mehr Bewerber als Erasmus-Plätze gibt, so entscheidet nach Ablauf der Anmeldefrist die jeweilige Fakultät über die Vergabe der Plätze. Das "first come, first served"-Prinzip gilt hier NICHT.
Allgemeines
- Auslandaufenthalte von mindestens 3 Monaten - maximal 12 Monaten Länge
- Mobilitätszuschuss der EU (zwischen 150 und 200 Euro pro Monat)
- Befreiung von den Studiengebühren an der Partnerhochschule
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
Wer darf teilnehmen?
Am ERASMUS-Programm können alle vollimmatrikulierten Studierenden der UWH teilnehmen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder eines der anderen an ERASMUS beteiligten Länder haben oder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen.
Was ist vor der Anmeldung zum ERASMUS-Programm zu tun?
- Wahl der Gasthochschule
- Informationen zum akademischen Jahr bzw. zu den Semesterzeiten der Gasthochschule einholen; Internetseiten der Wunschhochschule besuchen und Kursangebot prüfen
- Austauschvorhaben mit der Fakultät bzw. dem akademischen Betreuer absprechen
- Erfahrungsberichte lesen! Aktuelle Erfahrungsberichte über ERASMUS gibt es im International Office, in der Auslanddatenbank (Zugang mit Web Access-Paßwort) im Intranet oder im Internet, z.B. bei iagora.com und erasmus-berichte.de
- Sprachliche Vorbereitung (Teilnahme an Sprachkursen der UWH, private Sprachkurse, Tandem-Sprachpartnerschaften und Erasmus Intensive Language Courses (EILC).
Wohin?
Universitätspartnerschaften, die Ihre Fakultät im Rahmen des ERASMUS-Programms abgeschlossen hat, finden Sie hier.
Anmeldung zum Programm
Folgende Unterlagen müssen bis zum Ende der Anmeldefrist im International Office eingereicht werden (Download der Formulare unter "Formulare und Downloads):
- Motivationsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Transcript of Records (Auflistung Ihrer bisherigen Studienleistungen mit Noten)
- Formular "Bilateral Student Exchange Application Form"
- Formular "Learning Agreement"
Das Learning Agreement wird in Absprache mit der Fakultät erstellt. Dazu muss vorher das Studienangebot der Gasthochschule studiert werden. Gemeinsam mit den jeweiligen Verantwortlichen der Fakultäten wird der Studienplan erstellt und in das Learning Agreement eingetragen. Das ausgefüllte Agreement wird dann vom ERASMUS-Koordinator der UWH zur Gasthochschule geschickt. Der dortige Programmbeauftragte unterzeichnet das Learning Agreement. Sollten Änderungen zum ursprünglichen Studienplan notwendig sein, teilt er dies den Gaststudierenden mit.
ECTS (European Credit Transfer System)
In der Regel wird der zeitliche Arbeitsaufwand eines Studierenden mit 60 Kreditpunkten pro Jahr oder mit 30 pro Semester gleichgesetzt. Jeder Lehrveranstaltung wird demnach eine bestimmte Anzahl von ECTS-Anrechnungspunkten zugewiesen, die als Maß für die Einschätzung des Stu-dienaufwandes an der Gasthochschule und damit als Grundlage für die Anerkennung der Leistungen an der Heimathochschule dient.
Bei Beendigung des Studienaufenthaltes im Ausland, erhalten Sie von Gasthochschule eine Aufstellung der erbrachten Leistungen (Transcript of Records). Dieses Transcript wird nach der Rückkehr der jeweiligen internationalen Koordinatorin zur Anerkennung der Leistungen an der UWH vorgelegt. Mediziner reichen das Transcript bei der Klinikkoordination ein. Dort wird die Datenabschrift für die Anerkennung der Leistungen vorgenommen. Das International Office erhält von jedem Studierenden eine Kopie des Transcript of Records.
Wohnen
An vielen Gasthochschulen besteht die Möglichkeit, ein Zimmer in einem Studentenwohnheim vermittelt zu bekommen. Beachten Sie diesbezüglich auch die Hinweise auf den Internetseiten und/oder in den Welcome Packages der Gasthochschule. Beachten Sie in jedem Fall die Fristen für die Anmeldung für ein Wohnheimzimmer. Ansonsten gilt: Zimmer/Wohnungen frühzeitig selbständig organisieren!
Krankenversicherung
Klären Sie vor Ihrer Abreise, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse auch im Ausland gültig ist! Innerhalb der Mitgliedsländer der EU besteht in der Regel ein Sozialversicherungsabkommen. Lassen sie sich seitens ihrer Krankenkasse die Europäische Krankenversichertenkarte, (European Health Insurance Card = EHIC), ausstellen.
Achtung
Auch wenn zwischen Ihrem Gastland und Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen besteht, kann der Versicherungsschutz erheblich von dem in Deutschland abweichen. Informieren Sie sich daher bei Ihrer deutschen Krankenkasse über Ihren Versicherungsschutz und schließen Sie ggf. eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung/ Haftpflichtversicherung ab.
Mobilitätsbeihilfe
Die Mobilitätsbeihilfe wird in der Regel in zwei Raten ausgezahlt: eine Rate wird vor Beginn Ihres Aufenthaltes und eine Rate am Ende des akademischen Jahres im September/Oktober 2012.
Rückkehr
- Nach der Rückkehr müssen dem International Office der UWH folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Letter of Confirmation, in dem die genauen Daten des Auslandsaufenthaltes bestätigt werden
- Kopie des Transcript of Records (wird von der Gasthochschule ausgestellt. Bitte informieren Sie sich vor Ort!)
- Erfahrungsbericht (als Ausdruck und ins Intranet einstellen)
- Erhebungsbogen für die EU (Formular unter "Formulare und Downloads")
Bitte beachten Sie
Die volle Mobilitätsbeihilfe kann nur dann ausgezahlt werden, wenn alle Unterlagen umgehend nach Abschluß des Aufenthaltes im International Office vorgelegt werden. Eine Rückforderung bereits gezahlter Leistungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Ansprechpartner
Dr. Sigrun Caspary
International Office der UWH
Raum E.04, Bauteil B
Telefon: +49 (0)2302/926-520
E-Mail: sigrun.caspary@uni-wh.de
Dagmar Koch
International Office der UWH
Raum: E.4
Tel.: +49 (0) 2302 / 926-563
E-Mail: dagmar.koch@uni-wh.de
Weitere Ansprechpartner sind die internationalen Koordinatorinnen und Koordinatoren der Fakultäten.
Wohnung/Zimmer untervermieten
Falls Sie sich für ein Auslandsstudium entscheiden, stellt sich oftmals das Problem der Wohnungs- oder Zimmeruntervermietung für den Zeitraum Ihres Auslandsaufenthaltes. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Wohnung oder Ihr Zimmer in die Wohnungsdatenbank des International Office aufzunehmen. Wir versuchen dann, Ihre Wohnung oder Ihr Zimmer an wohnungssuchende ausländische Studierende, Promotionsstudenten oder Gastwissenschaftler/-innen, die etwa zu dem Zeitraum nach Witten kommen, in dem Sie im Ausland sind, zu vermitteln. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das International Office.


