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Learning Agreement
Vor der Abreise: Learning Agreement
Zur Anerkennung Ihrer Studienleistungen im Ausland über ECTS müssen Sie - vor Ihrer Abreise ins Gastland - einen genauen Studienplan erstellen, in dem Sie alle Lehrveranstaltungen aufführen, die Sie an der Gastuniversität belegen wollen. Bitte sprechen Sie diesen Studienplan mit dem internationalen Koordinator ihrer Fakultät ab.
Sie unterschreiben dann einen Studienvertrag, das sogenannte Learning Agreement, in dem alle geplanten Lehrveranstaltungen mit den entsprechenden credit points aufgeführt sind. Für die Anerkennung eines ganzen Semesters müssen Sie Lehrveranstaltungen mit insgesamt 30 credit points belegen.
Das Learning Agreement geben Sie schließlich bei Uta Wolf, Koordinatorin für das ERASMUS-Programm im International Office, ab.
Änderungen vor Ort
Änderungen in der Kursbelegung, die sich vor Ort an Ihrer Gastuniversität ergeben, müssen in einem Change-Formular zum Learning Agreement niedergelegt und mit Ihrer Heimathochschule abgestimmt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an Uta Wolf, Koordinatorin für das ERASMUS-Programm im International Office.
Nach der Rückkehr: Transcript of Records
Bei Beendigung des Studienaufenthaltes im Ausland, erhalten Sie von der Gasthochschule eine Aufstellung der erbrachten Leistungen (Transcript of Records). Dieses Transcript wird nach der Rückkehr der jeweiligen internationalen Koordinatorin zur Anerkennung der Leistungen an der UWH vorgelegt.
Regelung für Mediziner
Mediziner reichen das Transcript dem International Office ein. Hier wird eine Datenabschrift vorgenommen und die Anerkennung der Leistungen mit dem Landesprüfungsamt in Düsseldorf abgestimmt.


