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Krankenversicherung

In vielen Ländern gibt es für Studierende eine Krankenversicherungspflicht. Lassen Sie sich diesbezüglich bitte eingehend von Ihrer Gasthochschule und Ihrer Krankenkasse in Deutschland beraten.

EU-Staaten

Für EU-Staaten reicht normalerweise eine Mitgliedschaft in einer deutschen Pflicht- oder Ersatzkasse. Diese übernimmt in der Regel die Behandlungskosten in Ländern der Europäischen Union. Bitte informieren Sie sich aber trotzdem bei Ihrer Krankenkasse, inwieweit eine Deckung der Krankenbehandlungen im Ausland besteht! Sollte Ihre Krankenversicherung die Europäische Krankenversicherungskarte noch nicht eingeführt haben, sollten Sie daran denken, sich vor Ihrer Abreise den Krankenversicherungsschein E111 ausstellen zu lassen.

Nicht-EU-Staaten

Für Nicht-EU-Staaten empfiehlt sich, für den Zeitraum des Auslandsstudiums eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Bei der Suche nach einer geeigneten Auslandskrankenversicherung ist das Internet eine gute Rechercheplattform.

Wissenschaftler, Studierende, Praktikanten und andere vermittelte oder geförderte Personen des DAAD aber auch Geförderte sog. befreundeter Organisationen können sich auch über den DAAD versichern (kombinierte Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung).

Zusätzliche Information

Kontakt

Universität Witten/Herdecke
Tel.: +49 (0)2302 / 926-0

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