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Ordnungen

Studienordnung

Leistungsnachweise im Studium fundamentale

Im Bereich reflexive Kompetenz

Für die Erteilung von Leistungsnachweisen in den theoretischen Fächer im Studium fundamentale wurden folgende Richtlinien formuliert:

Die Vergabe von Leistungsnachweisen setzt eine regelmäßige Seminarteilnahme voraus.

Leistungsnachweise können bestehen aus:

  • einer schriftlichen Arbeit
  • einer individuell zu vereinbarenden Forschungsleistung

Im Rahmen des Creditpointsystems können benotete Leistungsnachweise außerdem bestehen aus:

  • einer Klausur
  • einem Fachgespräch von mindestens 45 min. Dauer

Für schriftliche Arbeiten gelten folgende Standards:

  • Die Annahme schriftlicher Arbeiten setzt eine vorherige Absprache des Themas mit dem Dozenten voraus;
  • die Arbeit muß klar gegliedert sein (Einleitung, Hauptteil, Zusammenfassung) und eine klare Fragestellung haben;
  • sie muß einen argumentativen und diskursiven Charakter aufweisen;
  • auf andere Positionen (Autoren, Theorien etc.) Bezug nehmen und dabei den eigenen Standpunkt des Verfassers reflektieren;
  • eine Reflexion und Begründung der gewählten Methode muß erfolgen;
  • die verwendete Literatur sowie Zitate müssen in einer allgemeinen wissenschaftlichen Standards entsprechenden Form ausgewiesen werden (Fußnoten etc.).

Alle Formen der Beurteilung von Leistungsnachweisen im Bereich reflexive Kompetenz orientieren sich an folgenden Kriterien:

  • Problemverständnis
  • kritische Aneignung von Theorien
  • Reflexions- und Argumentationsfähigkeit
  • Analysefähigkeit
  • Fähigkeit zur Kontextualisierung des Themas

Welche Leistungsformen zu erbringen sind, liegt im Ermessen der Lehrenden.

Es wird eine größtmögliche Individualität der Themenstellung und der Betreuung angestrebt. Die intensive Betreuung jeder Arbeit ist Voraussetzung ihrer Anfertigung und Bewertung.

Daraus folgt, daß die Beurteilung von Leistungen die individuellen Lernfortschritte der Studierenden berücksichtigt.

Im Bereich Kommunikative Kompetenz

Der Bereich kommunikative Kompetenz gliedert sich in zwei Felder: direkte Interaktion (Rhetorik, Rollenspiele, gruppendynamisches Training) und medienorientierte Kommunikation (Kongreßdesign, Öffentlichkeitsarbeit, Projektentwicklung und -präsentation usw.). In Seminaren zu direkter Interaktion wird die Fähigkeit ausgebildet, kommunikative Situationen und deren Ebenen bewußt zu gestalten und wahrzunehmen (Beschreibung von Szenen, Analyse von Signalen, Strukturen, Mustern und Rollen).

In praxisbezogenen Seminaren zu medienorientierter Kommunikation geht es um den Erwerb kommunikativer und praktisch organisatorischer Fertigkeiten.

Leistungnachweise können

  • in Form einer schriftlichen Ausarbeit oder
  • in Form praktischer Projekte erbracht werden.

Die Vergabe eines Leistungsnachweises im Bereich Kommunikation setzt die regelmäßige Seminarteilnahme und die Absprache mit dem entsprechenden Dozenten voraus.

Leistungsnachweise können bestehen aus:

  • der Reflexion von Kommunikationssituationen in schriftlicher Form
  • der Inszenierung/Produktion von Kommunikationssituationen gegebenenfalls mit einem schriftlichen Arbeitsbericht und kritischer Abschlußanalyse

Innerhalb des Creditpointsystems bestehen Leistungsnachweise des weiteren aus:

  • der Reflexion von Kommunikationssituationen in mündlicher Form (Referat und Gespräch, oder 45-minütiges Prüfungsgespräch)
  • der Inszenierung/Produktion von Kommunikationssituationen mit einem anschließenden 45-minütigen Analysegespräch

Für schriftliche Hausarbeiten im Bereich kommunikative Kompetenz gelten die Standards 1,2,3, 5+6, die oben für den Bereich der reflexiven Kompetenz beschrieben wurden.

Die Benotung von Leitungsnachweisen orientiert sich an folgenden Kriterien:

  • Beobachtungs- und Analysefähigkeit der erarbeiteten Kommunikations- und Präsentationssituation
  • kritische Einschätzung der eigenen Position und Rolle in kommunikativen Situationen
  • Argumentations- und Vermittlungsfähigkeit, rhetorische Kompetenz

Im Bereich Künstlerische Kompetenz

Die Vergabe von Leistungsnachweisen setzt eine regelmäßige Seminarteilnahme voraus.

Leistungsnachweise im Bereich künstlerische Kompetenz können bestehen aus:

  • einer schriftlichen Arbeit
  • einer individuell zu vereinbarenden Forschungsleistung
  • einer individuell zu vereinbarenden künstlerischen Leistung

Im Rahmen des Creditpoinsystems können benotete Leitungsnachweise des weiteren bestehen aus:

  • einer Klausur
  • einem Fachgespräch von mindestens 45 min. Dauer

Für schriftliche Hausarbeiten gelten die Standards 1-6, die oben für den Bereich der reflexiven Kompetenz beschrieben wurden.

Für eine künstlerische Arbeit gelten die folgenden Kriterien:

  • Die Betreuung erfolgt durch eine(n) von der Fakultät anerkannte(n) KünstlerIn;
  • um eine individuelle künstlerische Entwicklung zu ermöglichen, muß der Übungsprozeß mindestens zwei Semester andauern;
  • dabei muß eine Weiterentwicklung von bereits in anderen Kontexten erlernten Fähigkeiten deutlich werden;
  • die künstlerische Interpretation eines Werkes setzt Hintergrundwissen (Zeitgeschichte, Biographie des Autors/Komponisten etc.) und die Kenntnis anderer Theorien/Stile (Historische Aufführungspraxis, verschiedene Schauspielmethoden etc.) voraus;
  • dem Schaffen eines Kunstwerkes sollte das Erlernen verschiedener Grundtechniken vorausgehen;
  • eine Reflexion und Begründung der gewählten Methode muß erfolgen;
  • am Ende des Übungs-/Schaffensprozesses ist eine öffentliche Aufführung/Ausstellung obligatorisch;
  • zur Präsentation des künstlerischen Ergebnisses im Studium fundamentale gehören entweder Erläuterungen des Dargebrachten (z.B. im Rahmen eines Gesprächskonzertes) oder ein Fachgespräch nach der Darbietung.

Kriterien für die Benotung von Leistungen sind:

  • Fortschritte in der Aneignung technischer Fähigkeiten
  • Regelmäßigkeit des Übens
  • Eigenständigkeit und Originalität
  • Stilverständnis
  • historisches und theoretisches Hintergrundwissen

Promotionsordnung

PDF-Dokument

Datum: 18.02.2010 Größe: 499 KB

Immatrikulationsordnung und Beitragsordnung der UW/H

PDF-Dokument

Datum: 27.04.2011 Größe: 201 KB

PDF-Dokument

Datum: 27.04.2011 Größe: 72 KB

PDF-Dokument

Datum: 01.08.2011 Größe: 354 KB

Zusätzliche Information

Kontakt

Sandra Schwarz
Sekretärin
Sekretärin
Tel.: +49 (0)2302 / 926-814

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