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Bafög
BAföG wird bei so genannter finanzieller Bedürftigkeit gewährt.
Eine Förderung ist in der Regel nur bis zum Alter von 30 Jahren möglich. Ausnahmen können aufgrund außergewöhnlicher Vorkommnisse gemacht werden. Ausführlichere Informationen unter http://www.das-neue-bafoeg.de.
Weitere Details und Fragen beantwortet die zuständige Stelle:
Akademisches Förderungswerk Bochum
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Universitätsstr. 150
44801 Bochum
Tel.: 0234 - 32 110 10
Fax: 0234 - 32 140 10
E-Mail: Bafoeg@akafoe.de
Internet: http://www.akafoe.de
Hinweis: Meister-BaföG kann bei einem Studium an der UW/H nicht in Anspruch genommen werden.
Laut § 3 Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung –
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – (AFBG) ist Meister-BaföG ausgeschlossen, wenn, wie an Hochschulen, eine BaföG-Leistung in Betracht kommt. Das heißt: Wenn eine Ausbildung/Studium mit BaföG gefördert werden kann, ist Meister-BaföG ausgeschlossen – Unabhängig davon, ob der Einzelne einen Anspruch auf BaföG hat.
„Ausschluss der Förderung:
Die Teilnahme an einer Maßnahme wird nach diesem Gesetz nicht gefördert, wenn
1. für sie Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleistet wird,…"


