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Deutschlandstipendium – Informationen für Bewerber
1. Grundlegende Informationen:
Die UW/H vergibt im Sommersemester 2012 sieben Deutschlandstipendien.
Das Stipendium beträgt 300 € monatlich. Es bleibt grundsätzlich bis zur Höhe von 300 Euro als Einkommen bei Sozialleistungen unberücksichtigt. § 14 des Wohngeldgesetzes und § 21 des Wohnraumförderungsgesetzes sowie entsprechende landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
Das Stipendium wird während des Studiums an der UW/H gezahlt. Es wird auch während der vorlesungsfreien Zeit und während eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts gezahlt.
Förderungshöchstdauer ist aktuell ein Semester, ab dem Wintersemester 2012/13 sollen zwei-semestrige Stipendien vergeben werden. Nach Ablauf eines Stipendiums wird anhand der einzureichenden Leistungsnachweise (s.u., Mitwirkungspflichten) geprüft, ob das Stipendium verlängert werden kann. Die Einreichung der Leistungsnachweise gilt als Antrag auf Verlängerung, soweit Sie nichts anderes mitteilen.
2. Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben kann sich, wer die für das Studium erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt und vor der Aufnahme des Studiums an der UW/H steht oder bereits dort immatrikuliert ist.
Ein Stipendium nach diesem Gesetz wird nicht vergeben, wenn der oder die Studierende eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung durch die Begabtenförderungswerke, durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst, durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung oder durch eine sonstige inländische oder ausländische Einrichtung erhält. Dies gilt nicht, wenn die Summe dieser Förderung je Semester, für das die Förderung bewilligt wurde, einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro unterschreitet. Im Zweifel finden Sie Detailinformationen auf der unten angegebenen Homepage des Deutschlandstipendiums.
3. Auswahlkriterien
Die Stipendien werden nach Begabung und Leistung vergeben. Neben den bisher erbrachten überdurchschnittlichen Leistungen und dem bisherigen persönlichen Werdegang sollen auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere persönliche Umstände berücksichtigt werden, die sich beispielsweise aus dem individuellen sozialen Hintergrund ergeben. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung entsprechende Leistungs-/Nachweise bei und erläutern, inwieweit Sie den Kriterien entsprechen.
4. Wie bewerbe ich mich?
Hier (Bewerbungsantrag zum Download folgt) finden Sie den Bewerbungsantrag, der alle weiteren Schritte zur Bewerbung zusammenfasst.
Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2012 läuft bis zum 30. April 2012.
Antragsformular herunterladen
5. Auswahlverfahren
Nach Ende der Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen zunächst gesichtet und auf Vollständigkeit und Erfüllung der formellen Voraussetzungen geprüft. Ggfs. werden Sie um Ergänzung unvollständiger Unterlagen gebeten. Danach werden die Bewerbungen dem Auswahlgremium bei seiner nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Die Abteilung Universitätsentwicklung benachrichtigt die Bewerber/innen ca. vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist über die Entscheidung über ihren Antrag.
6. Mitwirkungspflichten
Die UW/H prüft mindestens einmal jährlich, ob die Begabung und Leistung der Stipendiatin oder des Stipendiaten eine Fortgewähr des Stipendiums rechtfertigt. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten haben während des Förderzeitraums die von der UW/H festzulegenden Eignungs- und Leistungsnachweise vorzulegen. Sie erhalten dazu bei Bewilligung eines Stipendiums weiterführende Informationen.
7. Weitere Informationen
Detaillierte Informationen und die gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf der Website für das Deutschlandstipendium: www.deutschland-stipendium.de
Sollten nach der Durchsicht der o.g. Seite noch Fragen offen sein, können Sie sich an Martina.Knop@uni-wh.de wenden.


