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Exmatrikulation
Für eine Exmatrikulation sind folgende Punkte erforderlich:
- Ausgefüllter Antrag auf Exmatrikulation
- Ausgefüllter Erhebungsbogen für Studierende (aufgrund einer Systemumstellung ist hier zurzeit kein Zugriff möglich)
- Ausgefülltes Formular zur Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation (bitte im internen Bereich unserer Internetseite ausfüllen! Vergessen Sie nicht, Ihre Matrikel-Nummer einzutragen.) (aufgrund einer Systemumstellung ist hier zurzeit kein Zugriff möglich)
- Erledigung von ausstehenden Verpflichtungen oder Zahlungen gegenüber der UWH, der Fakultät, dem HSW, der SG, der Bibliothek usw.
- Rückgabe der SmartCard
- Vorlage des Studienbuches (falls Ihnen bei der Immatrikulation ein Buch ausgehändigt wurde)
- Da die Exmatrikulation nicht automatisch mit bestandener Abschlussprüfung erfolgt, ist der Studierende verpflichtet, sich persönlich, schriftlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person im Studierendensekretariat zu exmatrikulieren.
Zu den Fristen erkundigen Sie sich bitte im Studierendensekretariat.


