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StudierendenGesellschaft Witten/Herdecke

1995 auf einer Papierserviette von Studierenden der Universität Witten/Herdecke entwickelt, bildet der Umgekehrte Generationenvertrag (UGV) seit mittlerweile mehr als 15 Jahren ein innovatives Studienfinanzierungsmodell und zugleich den Gründungsursprung der StudierendenGesellschaft Witten/Herdecke e.V.

Mit dem Umgekehrten Generationenvertrag setzt sich die UW/H für eine höhere Bildungsgerechtigkeit und größere Chancengleichheit ein. Der UGV ermöglicht eine elternunabhängige und sozialverträgliche Finanzierung des Studiums. Die „StudierendenGesellschaft Witten/Herdecke e.V.“ stellt dabei sicher, dass die Beiträge zur Finanzierung des Studiums auf sozialverträgliche Art und Weise erhoben werden. Der Idee des Umgekehrten Generationenvertrags liegt die zeitliche Entkoppelung von Studium und Zahlung zugrunde. Das Modell ermöglicht es den Studierenden, für ihr Studium erst dann zu zahlen, wenn sie berufstätig sind und es sich finanziell erlauben können. Auf diese Weise finanzieren immer die Absolventen das Studium der aktuell eingeschriebenen Studierenden. Eben ein umgekehrter Generationenvertrag. Bundesweit ist das Finanzierungsmodell der Universität Witten/Herdecke das einzige seiner Art. Es sorgt dafür, dass die Entscheidung für ein Studium an der UW/H nicht an der Frage der Finanzierung scheitert.

Die Wahrung und Weiterentwicklung der freiheitlichen Bedingungen und der Qualität des Studiums an der Universität Witten/Herdecke werden als gemeinsame Aufgabe der Mitglieder der StudierendenGesellschaft und der Universität verstanden. Der Umgekehrte Generationenvertrag garantiert außerdem die Wahrung von drei zentralen Freiheiten:

1. Die Freiheit des Zugangs zum Studium ermöglicht der Universität die Aufnahme von Studierenden auf Grundlage von Persönlichkeit, Fachinteresse und Motivation, jedoch unabhängig von deren finanziellem Hintergrund.
2. Die Freiheit und Eigenverantwortung bei der Gestaltung des Studiums wird nicht durch einen Finanzierungsbeitrag eingeschränkt. Eine Ökonomisierung des Studiums – eine Beschränkung der Studiendauer durch finanzielle Zwänge – wird damit verhindert. Die freie Gestaltung des Studiums ermöglicht den Studierenden, das Studium gemäß ihrer eigenen Interessen und Leidenschaften zum Ziele ihrer persönlichen Entwicklung auszurichten.
3. Die Freiheit der Berufswahl nach dem Studium ermöglicht den Absolventen, sich ihren Arbeitsplatz frei aussuchen zu können. Die Wahl wird dabei nicht durch einen ökonomischen Druck beeinflusst.

Die studentischen Finanzierungsbeiträge verstehen sich somit als Investition in die eigene Zukunft – und in die der Universität. In der Diskussion um Studiengebühren hat sich der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft ebenfalls für nachgelagerte Studiengebühren stark gemacht und hierbei auch das Modell des Umgekehrten Generationenvertrags gelobt. Generalsekretär Prof. Dr. Andreas Schlüter sagte dazu: „Das Zahlen nach dem Studium ist eine gute Alternative. Sei es in Form von nachgelagerten Studiengebühren, sei es in Form einer Akademikersteuer. Die Studierenden zahlen für ihr Studium in dem Augenblick, in dem sie von ihm profitieren. Und wenn sie nicht profitieren, weil ihr Einkommen zu niedrig ist, zahlen sie auch nicht. Das ist fair.“

Die Studierenden, die den Umgekehrten Generationenvertrag in Anspruch nehmen, zahlen über einen vorher vertraglich vereinbarten Zeitraum einen ebenfalls vereinbarten Prozentsatz ihres dann erzielten Einkommens. „Damit hat die Universität Witten/Herdecke ein Vorbild geschaffen, das niemanden vom Studium ausschließt. Das könnte ein Modell sein, das auch bundesweit diskutiert werden sollte“, bewertet Schlüter das Wittener Verfahren.

„Mit dem Umgekehrten Generationenvertag ist gewährleistet, dass niemand finanziell überfordert wird. Wer viel verdient, zahlt auch mehr zurück als jemand, der nicht so viel verdient. Und jedem steht frei, im Anschluss an das Studium in die Entwicklungshilfe zu gehen oder eine Familienphase einzuschieben – wer kein Einkommen hat, zahlt auch nicht zurück“, beschreibt Gero Niggemeier von der StudierendenGesellschaft die Vorteile des Modells.

Eine weitere Wittener Besonderheit: Die StudierendenGesellschaft wird von den Studierenden der Universität Witten/Herdecke selbst betrieben. Sie wickelt den Zahlungsverkehr ab und entwickelt das Modell im Sinne einer elternunabhängigen Bildungsgerechtigkeit weiter. „Unser Modell ist seit 15 Jahren erfolgreich und ist grundsätzlich auf andere Hochschulen übertragbar. Für jeglichen Diskurs stehen wir mit unserer Erfahrung gerne zur Verfügung“, so Niggemeier weiter.

Bereits im Jahr 2001 wurde der Studierenden-Gesellschaft durch das Direktorium, dem damaligen Leitungsgremium der Universität Witten/Herdecke, einer von insgesamt zwölf Sitzen übertragen. Auch nach der Änderung der Führungsstruktur der Universität im Jahre 2009 und der damit einhergehenden Ersetzung des Direktoriums durch die Gesellschafterversammlung ist die Studierenden-Gesellschaft im Leitungsgremium vertreten. Als Gesellschafter der Universität wirkt sie somit auch weiterhin an strategischen Entscheidungen der UW/H mit. Mehr studentische Partizipation gibt es an keiner anderen Universität.

Kontakt:
studgeswe dont want spam@no spamuni-wh.de

Weitere Informationen:
www.studierendengesellschaft.de

Zusätzliche Information

Kontakt

Universität Witten/Herdecke
Tel.: +49 (0)2302 / 926-0

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