Navigation ab zweiter-Ebene
Forschung
Im Zentrum der Forschung steht die Staats- und Marktregulierung der Finanzmärkte in ihrer Eigenschaft als Qualitätsträger. Von besonderem Interesse ist insoweit die Leistungs- und Vergütungsgestaltung der Marktakteure im Rahmen zu erbringender Beratungs- und Finanzierungsleistungen.
Wissend um das Primärproblem einer nachfragerseitig unzureichenden Identifikation von Mehr- und Minderqualität auf dem Sektor Financial Consulting gilt es die subjektive und rationale Wahrnehmungsebene potentieller Nachfrager zu untersuchen und mittels der gewonnenen Erkenntnisse geeignete Qualitätsindikatoren zur Evaluierung und Regulierung von Beraterbeziehung und -leistung zu entwickeln.
Forschungsansatz
Wenngleich der Beratungsqualität auf dem Markt der Finanzierungsleistungen eine offensichtlich große Bedeutung zukommt, entbehrt die wissenschaftliche Literatur weitestgehend entsprechende Beiträge.
Die bis dato ergangenen Marktuntersuchungen im Hinblick auf die Qualität der Finanzierungsberatung institutioneller Anbieter entbehren bislang einer klaren Grundlagendefinition der Beratungs- und Qualitätsbegriffe im Sinne einer trennscharfen Unterscheidung zwischen Verkäufer- und Beraterleistungen. Dies zeigt sich insbesondere an dem fehlenden Einbezug personenorientierter Qualitätsmerkmale, die den Unabhängigkeitsgrad des Beraters und in diesem Sinne die Vertrauenswürdigkeit beleuchten. Die Marktuntersuchungen entbehren ferner einer geeigneten Methodik zur quantitativen Beurteilung der marktseitig angebotenen Beratungsleistungen, ohne die eine Gesamtaussage zur Qualität der Finanzierungsberatung nicht formuliert werden kann. Die durch die Finanzdienstleistungsaufsicht bzw. Gesetzgebung zur Ausübung der Finanzierungsberatung gestellten Anforderungen an die Qualitätsträger stehen hinter der Erwartungshaltung der Nachfrager angesichts vorbezeichneter Problematik zurück.
Ähnlich wie in Deutschland erschöpft sich die staatliche Regulierung auch in allen anderen Mitgliedsstaaten der EU in der Kreditwirtschaft weitestgehend darin, den Anbietern und Vermittlern von Finanzprodukten einzuhaltende Mindeststandards aufzuerlegen.
Die wirtschaftsethische Frage, in welchem Ausmaße individuelle Moral als Indikator gegenseitiger Verlässlichkeit in der heutigen Zeit noch herangezogen werden kann, wird nur eine sehr unbefriedigende Antwort finden, sofern die wirtschaftlichen Eigeninteressen innerhalb einer Geschäftsbeziehung konträr zueinander stehen. Weder Anbieter noch Nachfrager der Finanzierungsberatung werden zur Befriedigung moralischer Belange hinreichend bereit sein, die eigenen wirtschaftlichen Interessen zu Gunsten des anderen zurückzustellen. Die Motivation zur Befriedigung moralischer Ziele wird hinter der Motivation zur Befriedigung wirtschaftlicher Ziele weitestgehend zurückbleiben. Dies steht synonym zu dem vordergründigen Ansatz der Principal-Agent-Theorie, i.S. einer indirekten Verhaltenssteuerung der Leistungsanbieter Vergütungs-Anreizsysteme im Rahmen von Auftragsbeziehungen zu generieren.
Reflektierend auf die Rechtsbeziehung zwischen Anbieter und Nachfrager der Finanzierungsberatung gilt es mittels rechts- und finanzökonomischer Analyse Beratungs- und Regulierungssysteme zu entwickeln, die aus Perspektive des Vermögensschutzes die zu fordernden Leistungs- und Vergütungsmerkmale qualitätsorientierter Beratungsprozesse spezifizieren.
Forschungsdisziplinen
Die Forschungsarbeit ist im Wesentlichen den interdisziplinären Forschungsrichtungen der Rechts- und Verhaltensökonomie zuzuordnen.
Ökonomische Analyse des Rechts
Die ökonomische Analyse des Rechts bzw. die Rechtsökonomik stellt einen Zweig der Rechtstheorie dar, dessen Anfänge in den USA liegen. Die von Richard Posner (* 1939) an der University of Chicago Law School in den 1970ern begründete, mittlerweile in der amerikanischen Rechts- und Wirtschaftswissenschaft bedeutende Disziplin beschäftigt mit ihrem interdisziplinären Ansatz zunehmend auch Wissenschaftler im deutschsprachigen Raum. Das wichtigste Prinzip ist das Streben nach Effizienz im Recht. Die Rechtsökonomik untersucht Rechtsnormen auf ihre gesellschaftlichen Folgewirkungen und bedient sich dabei des methodischen Instrumentariums der Wirtschaftswissenschaften, insbesondere der Mikroökonomie sowie der Neuen Institutionen- und Konstitutionenökonomie. Die Rechtsökonomik als positive ökonomische Analyse des Rechts bedient sich des Verhaltensmodells des ?Homo oeconomicus? als Instrument der Folgeermittlung im Sinne der Untersuchung rechtlicher Normen und Entscheidungen auf ihre Anreizwirkung hin. Die normative ökonomische Analyse des Rechts hingegen bewertet potentielle Rechtsnormen und Entscheidungen mit Blick auf deren Effizienz im Sinne der Kriterien der Wohlfahrtsökonomie.
Die ökonomische Analyse des Verhaltens
Die ökonomische Analyse des Verhaltens bzw. die Verhaltensökonomik setzt sich mithilfe der Methoden aus Psychologie und Neurologie mit dem irrationalen menschlichen Erleben und Verhalten im Rahmen wirtschaftlicher Entscheidungsprozesse auseinander. Sie untersucht Anomalien, die dem Wesen des ?Homo oeconomicus? als rational denkendes Individuum entgegenstehen.
Behavioural Finance
Die psychologisch begründbaren Abweichungen vom rationalen Entscheidungsverhalten bei Finanzangelegenheiten bildet insbesondere die
Forschungsrichtung - Behavioural Finance -, die die schwierig zu erfassenden marktpsychologischen Faktoren bzw. die komplexen und vielschichtigen menschlichen Charakterstrukturen insbesondere auf Aktienmärkten analysiert.
Behavioural Public Finance
Der als - Behavioural Public Finance - bezeichnete vergleichsweise noch fast unbearbeitete Zweig der Verhaltensökonomie beschäftigt sich mit der verhaltensorientierten Analyse finanzpolitischer Entscheidungsprozesse bzw. Reaktionen auf die Staatswirtschaft. Die verhaltensorientierte Finanzmarktforschung lässt sich wiederum in eine positive und normative ökonomische Komponente unterteilen.


