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Nachricht vom 22.01.2019
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Prof. Petra Thürmann erneut in Sachverständigenrat Gesundheit berufen

Prof. Dr. Petra Thürmann

Prof. Dr. Petra Thürmann

Prof. Petra Thürmann erneut in Sachverständigenrat Gesundheit berufen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat zum 1. Februar 2019 das Siebenergremium neu zusammengestellt.

 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat zum 1. Februar 2019 einen neuen Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen berufen – und Prof. Dr. Petra Thürmann, die Pharmakologin der Universität Witten/Herdecke und stellvertretende Ärztliche Direktorin des Helios Universitätsklinikums Wuppertal ist erneut dabei. „Ich freue mich sehr darüber, dass ich erneut in diesem Gremium tätig sein darf. Wir werden uns spannenden Themen widmen und ich bin gespannt, wie und wann unsere neuen Empfehlungen aufgenommen werden“, ordnet Thürmann ihre Berufung ein. „Manche unserer Vorschläge aus dem Gutachten 2018 sind sofort in den Koalitionsverträgen gelandet, andere sogar schon in Vorbereitung für Gesetzesvorlagen und einige Vorschläge werden leider nie realisiert.“

Der Sachverständigenrat ist das renommierteste Gremium wissenschaftlicher Politikberatung im Gesundheitswesen. Er zeichnet sich durch die Unabhängigkeit der interdisziplinären Arbeit von sieben Professorinnen und Professoren aus, die die Bereiche Medizin, Wirtschaftswissenschaft und Pflegewissenschaft vertreten. Neu berufen wurden die Ökonomin Prof. Dr. Beate Jochimsen (Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin) und den Mediziner Prof. Dr. Christof von Kalle (Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg). Neben Prof. Thürmann sind weiterhin dabei der Allgemeinmediziner Prof. Dr. Ferdinand Gerlach (Universität Frankfurt), der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Wolfgang Greiner (Universität Bielefeld), die Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. Gabriele Meyer (Universität Halle) und der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jonas Schreyögg (Universität Hamburg).

Im letzten Gutachten, das seit dem Sommer 2018 im Rahmen mehrerer Konferenzen mit der Fachöffentlichkeit diskutiert wurde, hat der Rat sich besonders zur bedarfsgerechten Steuerung im Gesundheitswesen geäußert. Neben einem vieldiskutierten Konzept zur Neuorganisation der Notfallversorgung in Deutschland betrifft dies etwa die Weiterentwicklung der Kliniklandschaft, die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Praxen sowie die koordinierte Versorgung von Patienten mit psychischen Erkrankungen und mit Rückenschmerzen.

 

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