
Die Habilitation weist die Befähigung nach, ein wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet in Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten. Die Habilitation wird durch die jeweilige Fakultät vergeben. Nähere Bestimmungen entnehmen Sie bitte der Habilitationsordnung der Universität Witten/Herdecke.
Ja, nach Paragraph13 der Habilitationsordnung. Möglich ist auch eine Veröffentlichung von Teilergebnissen in wissenschaftlichen Zeitschriften.
Nein. Zwar sind sie im Internet zugänglich. Jedoch muss man zunächst den Katalog aufsuchen, in dem Ihre Habilitationsarbeit abgelegt ist. Erst in dieser Datenbank kann man gezielt nach ihr suchen.
Heike Korn
Fakultät für Gesundheit
Habilitationsausschuss
Sekretariat
Tel.: +49 (0)2302 / 926-127
E-Mail: Heike.Korn@uni-wh.de
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Univ.-Prof. Dr.
Matthias Kettner
Fakultät für Kulturreflexion - Studium fundamentale
Lehrstuhl für praktische Philosophie
Lehrstuhlinhaber
Tel.: +49 (0)2302 / 926-811
E-Mail: Matthias.Kettner@uni-wh.de
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