Florence Schimmel, Studentin des Bachelorstudiengangs Philosophie, Politik und Ökonomik, erklärt, wie sie mit dem Umgekehrten Generationenvertrag ihre Studienbeiträge finanziert.

Studieren in Witten – keine Frage des Geldes

Mit Philosophie, Politik und Ökonomik (PPÖ) fand ich in Witten genau den Studiengang, den ich gesucht hatte. Ich wollte verstehen, wie unsere Gesellschaft an vielen Stellen funktioniert und warum sie an anderen Stellen scheitert; für mich klären, wie sie aussehen sollte und wie man sie gestalten kann. PPÖ bietet mir in seiner Interdisziplinarität dafür Erkenntnisse, Perspektiven und Visionen.

Inhaltlich war ich also bereits überzeugt. Doch da war noch diese eine große Frage: Wie finanziere ich ein Studium an einer privaten Universität? Den letztlichen Ausschlag für Witten gab mir dann der Umgekehrte Generationenvertrag (UGV) der StudierendenGesellschaft - die Idee eines solidarisch getragenen Beitragssystems, das von Studierenden verwaltet wird.

Der Umgekehrte Generationenvertrag

Wie alle Studierenden in Witten leiste auch ich Studienbeiträge, die wichtig für das Gelingen der Universität sind. Eine Sofortzahlung kommt für mich nicht infrage, aber dank der StudierendenGesellschaft (SG) gibt es eine Alternative: Wer nicht sofort bezahlen kann oder möchte, dem steht es frei, den Umgekehrte Generationenvertrag in Anspruch zu nehmen. Das Grundprinzip ist einfach: Absolventinnen und Absolventen, die bereits in Lohn und Brot stehen, zahlen für die Studierenden, die ihr Studium an der Universität gerade beginnen. Als Studentin zahle ich während meines Studiums somit nichts, sondern leiste meinen Beitrag erst dann, wenn ich einige Jahre später mit meinem eigenen Einkommen im Beruf stehe.

Im Rahmen des UGVs habe ich die Wahl, ob ich die kompletten Studienbeiträge nach dem Studium zurückzahle oder ob ich die eine Hälfte sofort und die andere Hälfte später leiste. Die Späterzahlung ist dabei immer einkommensabhängig, das heißt, dass schon bei Studienbeginn ein Prozentsatz meines Einkommens festgelegt wird, den ich später zurückzahlen werde. Das Modell kann so immer weiter funktionieren und auch allen zukünftigen Studierenden den UGV anbieten.

Einen klaren Vorteil gibt es noch für mich als Studentin: Mein Rückzahlungszeitraum beginnt wirklich erst dann, wenn ich eine Arbeitsstelle antrete und auch ein bestimmtes Mindesteinkommen verdiene. Wenn ich mich also für einen Freiwilligendienst interessiere, noch ein Jahr Pause nach dem Studium mache oder weiterstudieren möchte, brauche ich mir keine Sorgen um die Rückzahlung zu machen. Außerdem ist der gesamte Rückzahlungsbetrag nach oben gedeckelt. Im Gegensatz zu Studienkrediten bin ich so nicht an fixe Summen oder Fristen gebunden, sondern zahle mit dem UGV mehr, wenn ich viel verdiene, und weniger, wenn ich wenig verdiene, zurück.

Freier Zugang

Dieses System ermöglicht drei essentielle Freiheiten, von denen alle Studierenden profitieren können. Jeder erhält, unabhängig von seinem finanziellen Hintergrund, freien Zugang zum Studium. So kam es bei meiner Bewerbung nur auf mich und darauf an, dass die Uni mir einen Platz anbot - erst bei der Immatrikulation habe ich mich entscheiden müssen.

Freie Gestaltung

Zusätzliche Sicherheit gibt mir die Möglichkeit, dass ich auch während des Studiums noch meine Zahlungsvariante wechseln kann. Besonders toll ist, dass die StudierendenGesellschaft von meinen Kommilitonen organisiert wird. Sie sind für Verträge, Rückzahlung und Verwaltung zuständig. Ihnen vertraue ich, in meinem Interesse zu handeln, da sie sich in derselben Lage befinden.

So kann ich mein Studium frei gestalten und ohne Druck Praktika oder Auslandssemester machen. Egal, nach welcher Zeit ich mein Studium abschließe, es bleibt bei dem vereinbarten prozentualen Rückzahlungsbetrag. Das Solidaritätsprinzip garantiert außerdem, dass alle Studiengänge zu ähnlichen Bedingungen finanzierbar sind – unabhängig vom Fach.

Freie Berufswahl

Der UGV bietet mir zudem eine freie Berufswahl. Was das bedeutet, sehe ich gerade an einigen meiner Freunde, die in England studiert und nun bereits einen Bachelorabschluss in der Tasche haben. Je nach Vertrag müssen sie bereits 18 Monate nach ihrem Bachelor damit anfangen, ihren Studienkredit zurückzuzahlen. Damit sind sie in ihrer Berufswahl eingeschränkt, da sie an feste Beträge und Zahlungsfristen gebunden sind. Ehrenamtliche Tätigkeiten oder früh eine Familie zu gründen, kommen beispielsweise für sie nicht infrage. Ich hingegen kann mir gut vorstellen, nach meinem Studium für eine Non-Profit-Organisation zu arbeiten. Da mein Rückzahlungszeitraum erst ab einem bestimmten Mindesteinkommen beginnt, wäre das kein Problem.

Die Finanzierung über den UGV passt sich meinem Leben an und nicht umgekehrt.