Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Universität Witten/Herdecke ist bemüht, ihre Website uni-wh.de im Einklang mit den nationalen und europäischen Rechtsvorschriften möglichst barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Europäische Norm (EN) 301 549, Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 teilweise vereinbar.
Begründung
Die Universität Witten/Herdecke verfügt über einen sehr umfangreichen Webauftritt von mehreren hundert Webseiten. Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung nach den Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzen ist die Seite jedoch noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Die Universität Witten/Herdecke arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten stetig daran, die Zugänglichkeit unserer Website zu verbessern. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nur teilweise oder nicht barrierefrei:
- an einigen Stellen Abweichung vom geforderten Farbkontrast bei Verwendung von farbigen Hintergründen
- Bedienbarkeit durch Tastaturen
- Bilder, grafische Elemente, Kartendarstellungen, Verlinkungen: teilweise fehlende Alternativtexte
- Videos: Für eingebundene Videos stehen keine Audiotranskriptionen bzw. Untertitel zur Verfügung.
- PDF nicht barrierefrei
- bewegte Inhalte (Slider) nicht abschaltbar
- interaktive Elemente, wie z. B. Studiengangfinder, nicht umfänglich barrierefrei
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 15. Juni 2025 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.
Rückmeldung und Kontakt
Die Inhalte der Website uni-wh.de werden laufend überarbeitet und verbessert. Bedienbarkeit und Zugänglichkeit sind uns dabei ein großes Anliegen. Sollten Barrieren auffallen, die in der Benutzung unserer Website behindern, bitten wir um entsprechende Hinweise über unser Kontaktformular. Ansprechpartnerin für die Website ist die Abteilung Kommunikation & Marketing.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Sollten Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den Antrag (Antrag auf Einleitung eines Ombudsverfahrens) aus und übersenden ihn per E-Mail an ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf