Fakultät für Gesundheit

    Institut für Medizinrecht

    Witten macht den Unterschied

    „Medizinrecht“ umfasst als Sammelbezeichnung ärztliches und pflegerisches Haftungs-, Straf- und Berufsrecht, Krankenhaus- sowie Krankenversicherungsrecht.

    Das Institut für Medizinrecht wurde 2001 an der Universität Witten/Herdecke gegründet. Es ist die bislang einzige Einrichtung dieser Art, die an einer Fakultät für Gesundheit angesiedelt ist.

    In Deutschland ist das Fach „Medizinrecht“ nur punktuell und dann an  juristischen Fakultäten institutionell vertreten, zum Beispiel in Göttingen, Heidelberg/Mannheim, Freiburg, Bremen oder Köln. Meist ist es ein Annex der „klassischen Disziplinen“ des Straf-, Zivil- oder Sozialrechts. Eine solche Struktur erschwert es, die verschiedenen Rechtsgrundlagen, die für das Gesundheitswesen relevant sind, untereinander abzugleichen. Die Ansiedlung des Institutes für Medizinrecht in der Fakultät für Gesundheit erleichtert den inter- und transdisziplinären Austausch mit den medizinischen Fächern und ermöglicht eine Verbesserung der Ausbildungssituation im (zahn-)ärztlichen und pflegerischen Bereich.

    Mit welchen Fragen beschäftigt sich das Institut?

    • Welche Auswirkungen haben rechtliche Rahmenbedingungen auf die Qualität der Gesundheitsversorgung?
    • Können Regelungen medizinischer Problemfelder in europäischen oder außereuropäischen Rechtsordnungen auch für das deutsche Recht Lösungsansätze bieten (zum Beispiel die Ablösung des Haftungsrechts durch ein Versicherungssystem nach skandinavischem Vorbild; oder die Abkehr vom Alles-oder-Nichts-Prinzip im Schadensersatzrecht durch Haftung für die „perte d´une chance“ in Anlehnung an das französische Recht)?
    • Gewährleisten die derzeitigen rechtlichen Grundlagen die verfassungsrechtlich gebotene Wahrung der Patientenautonomie?
    • Welchen Beitrag können rechtliche Aspekte in der Entwicklung qualitätsverbessernder Instrumentarien in der Versorgung leisten (zum Beispiel haftungs- und vergütungsrechtliche Aspekte von Leitlinien der Fachgesellschaften, Implementierung von CIRS-Systemen (CIRS: Critical Incident Reporting System – Berichtssystem über kritische Vorkommnisse); Begleitung von Entscheidungen zur Therapiebegrenzung durch interdisziplinäre klinische Ethikkonsile)?
    • Stellen sich die rechtlichen Anforderungen an die klinische Forschung als sinnvolle Wahrung der Sicherheit und Entscheidungsfreiheit der Probanden sowie Patienten und Patientinnen dar oder beeinträchtigen sie eher den Forschungsstandort Deutschland?
    Nah an der Praxis

    Das Institut für Medizinrecht  vermittelt Studierenden der Medizin, der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sowie der Pflegewissenschaft praxisorientiert juristisches Wissen, das am jeweiligen Studienabschnitt ausgerichtet ist. Zudem greifen wir in Kooperation mit den klinischen Fächern der Medizin Einzelaspekte auf, zum Beispiel Konfliktfelder der Sterbehilfe, Stammzellforschung oder Fortpflanzungsmedizin, um so schon während des Studiums Missverständnissen und Rechtsunsicherheiten als Quelle von Fehlentscheidungen im späteren klinischen Alltag zu begegnen.

    Spannungsverhältnis zwischen Medizin und Recht
    Spezialthema Sachverständigengutachten
    Prof. Dr. Peter Gaidzik

    Prof. Dr.
    Peter Gaidzik

    Fakultät für Gesundheit (Department für Humanmedizin)
    Institut für Medizinrecht
    Institutsleitung

    Tel.: +49 (0)2302 / 926-740

    E-Mail: Peter.Gaidzik@uni-wh.de

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    Andrea Pleger

    Andrea Pleger

    Fakultät für Gesundheit
    Ethik-Kommission

    Tel.: +49 2302 / 926-740

    E-Mail: Andrea.Pleger@uni-wh.de

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    Die Universität Witten/Herdecke ist durch das NRW-Wissenschaftsministerium staatlich anerkannt und wird – sowohl als Institution wie auch für ihre einzelnen Studiengänge – regelmäßig akkreditiert durch: