Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

    Soziale Projekte

    „Luthers Waschsalon“ ist eine soziale Einrichtung für Wohnungslose und Menschen mit geringem Einkommen der Diakonie Hagen. Seit 2006 gibt es dort eine zahnmedizinische Ambulanz, die sich weitgehend über Spenden finanziert. Patientinnen und Patienten ohne Versicherungsschutz können sich kostenlos behandeln lassen und erhalten auch einfachen Zahnersatz.

    Seit 2007 ist die Zahnmedizin der Universität Witten/Herdecke in die Betreuung eingebunden. Der ehrenamtlich tätige Zahnarzt Dr. Hans Ritzenhoff und Zahnmedizin-Studierende versorgen die Patientinnen und Patienten. Ebenfalls überwiegend ehrenamtlich tätige zahnärztliche Fachangestellte unterstützen sie dabei. Das zahntechnische Labor Löring in Witten stellt die prothetische Versorgung kostenlos bereit.

    Für die Zahnmedizin-Studierenden der Universität Witten/Herdecke ist die Arbeit in „Luthers Waschsalon“ im siebten und achten Semester obligatorisch. Viele unterstützen die Einrichtung zudem tatkräftig über die vorgegebenen Zeiten hinaus. Mit dem Projekt verfolgt das Department neben der unmittelbaren Hilfeleistung für Menschen in Not auch das Ziel, Berührungsängste zwischen Zahnmedizin-Studierenden und Obdachlosen abzubauen. Den Studierenden soll bewusst werden, dass Zahnmedizin nicht nur aus Keramikinlays, Veneers und Implantaten besteht, sondern auch Menschen verpflichtet ist, die sich nur wenig leisten können.

    • Der „Stifterverband für die deutsche Wissenschaft“ zeichnete im August 2011 „Luthers Waschsalon“ mit der „Hochschulperle“ aus. Mit ihr würdigte er eine Initiative, die sich gleichermaßen um ein drängendes gesellschaftliches Problem wie darum bemüht, die zahn- und humanmedizinische Ausbildung um wichtige soziale Kompetenzen zu ergänzen.
    • Im Jahre 2014 erhielt Dr. Hans Ritzenhoff für seine ehrenamtliche Arbeit den Wrigley-Prophylaxe-Preis.
    • 2015 zeichnete das Land Nordrhein-Westfalen „Luthers Waschsalon“ als Ort des Fortschritts aus.
    • Gesundheitsminister Jens Spahn überreichte 2018 den Springer-Charity-Award an Luthers Waschsalon und Dr. Hans Ritzenhoff. Eine neunköpfige Jury stimmte über die Gewinner dieses Ehrenamtspreises ab. Dotiert ist der Charity Award mit insgesamt 60.000 Euro und zusätzlichen Medienleistungen.

    Artikel 25 (1) der UN-Menschenrechtskonvention sichert das Recht auf Gesundheit und ärztliche Versorgung zu. Dies gilt selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderungen. In der Realität der zahnmedizinischen Versorgung ist dieser Anspruch jedoch noch lange nicht flächendeckend realisiert.
    Die zahnmedizinische präventive und therapeutische Versorgung von Menschen mit Behinderungen erfordert einen deutlich erhöhten Aufwand, der durch Probleme der Mobilität, aber insbesondere auch der Compliance bei zahnmedizinischen Eingriffen entsteht. Die Behandlung stellt nicht nur besondere Ansprüche an die technisch-medizinische Qualifikation von Zahnärztinnen und -ärzten, sondern auch besondere kommunikative und psychologische Anforderungen im Umgang mit den Patientinnen und Patienten und insbesondere deren Angehörigen.

    Bislang ist die Behandlung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland kein verpflichtender Bestandteil des Studiums. Daher sind Zahnärztinnen und -ärzte auf sie meist nicht ausreichend vorbereitet. Der erhöhte Zeitaufwand und die erforderliche fachliche Kompetenz finden zudem keinen Niederschlag in der zahnärztlichen Vergütung, so dass die präventive und therapeutische Versorgung von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen kaum wirtschaftlich zu erbringen ist.
     
    Nicht nur Einzelschicksale, sondern auch die Tatsache, dass in Deutschland mehr als sieben Millionen Menschen mit Behinderungen leben, zeigen, dass wir es hier mit einem erheblichen Problem zu tun haben. Unter diesen sieben Millionen sind etwa 650.000 Menschen, die nach Berechnungen der Bundeszahnärztekammer eine besondere zahnärztliche Behandlung benötigen. Dies betrifft insbesondere Menschen mit schweren geistigen oder Mehrfachbehinderungen.
    Bereits seit 1987 unterhält die Universität Witten/Herdecke eine Ambulanz für die Behandlung von Menschen mit Behinderungen. Seit 2015 gibt es hier auch einen Lehrstuhl für dieses Fach, den ersten und einzigen in Deutschland. In der Behindertenambulanz werden jährlich etwa 1.800 Patientinnen und Patienten mit meist schweren Mehrfachbehinderungen zahnmedizinisch behandelt.

    Die Ausbildung in der „Behindertenorientierten Zahnmedizin“ in Theorie und Praxis ist integraler und verpflichtender Bestandteil des Zahnmedizinstudiums an der Universität Witten/Herdecke. Sie endet mit der Erteilung eines Zertifikates, das am Ende des Studiums zusammen mit dem Staatsexamenszeugnis verliehen wird.

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    Die Universität Witten/Herdecke ist durch das NRW-Wissenschaftsministerium staatlich anerkannt und wird – sowohl als Institution wie auch für ihre einzelnen Studiengänge – regelmäßig akkreditiert durch: