Studium

    Bewerbung

    Zum Profil der Universität Witten/Herdecke (UW/H) gehört unter anderem die Besonderheit, dass alle Studierenden nach ihrem individuellen Potenzial ausgewählt werden. Dieses Potenzial können wir nicht an Ihren Zeugnisnoten ablesen. Daher möchten wir Sie kennenlernen und mithilfe eines Auswahlkomitees bestehend aus zum Beispiel Wissenschaftlern, Entrepreneuren, Studierenden und in den medizinischen Bereichen (Zahn-) Ärztinnen und (Zahn-) Ärzten von Ihnen erfahren:

    • Was bewegt Sie?
    • Was steckt in Ihnen?
    • Wie sind Sie zu der Person geworden, die Sie heute sind?
    • In welche Richtung möchten Sie sich weiterentwickeln?
    • Bringen Sie die Basis mit, um in Ihrem späteren Beruf verantwortungsbewusst, nachhaltig, sozial und durchdacht zu handeln?

    Selbstverständlich sollen auch Sie bei einer Bewerbung herausfinden können, ob die UW/H die richtige Universität für Sie ist.

    Am Ende wissen Sie und wir: Passen wir zueinander?

     

    Das Bewerbungsverfahren im Überblick:

    Schritt 1 – formale, schriftliche Bewerbung:
    Schritt 2 – persönliches Auswahlgespräch:
    Schritt 3 – Angebot über einen Studienplatz:

    Alle aktuellen Informationen zu Bewerbungsvoraussetzungen und -fristen finden Sie auf der jeweiligen Seite Ihres Wunsch-Studiengangs. Sie erreichen diese über die Übersicht der Studiengänge.

    Spielen die Abiturnoten bzw. Abschlussnoten beim Auswahlverfahren gar keine Rolle, wenn ich mich bewerbe?

    Außer in der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft (in Gründung) wird den Mitgliedern des Auswahlkomitees auch das Abiturzeugnis bzw. das Bachelor-Zeugnis vorgelegt. Die Informationen daraus fließen in eine Gesamtbeurteilung ein, jedoch sind die Noten ein Kriterium unter vielen.

    Worauf wird beim Auswahlverfahren besonders geachtet?

    Wir prüfen beim Auswahlverfahren keinen „Leistungskatalog“ ab, sondern möchten uns einen Eindruck von Ihnen als Person mit all Ihren Facetten verschaffen – das „Gesamtpaket“ zählt. Daher können wir an dieser Stelle lediglich generelle Punkte ansprechen.

    Zum Beispiel macht es bei Studienanfängern einen guten Eindruck, wenn sie sich bereits mit der Universität Witten/Herdecke und mit ihrem späteren Berufswunsch/Berufsfeld konkret beschäftigt haben. Deshalb fordern wir oft Praktikumszeugnisse oder ähnliche Nachweise von praktischen Tätigkeiten, wenn Sie sich bewerben möchten. Sie sollten sich auch klarmachen, warum Sie diesen Karrierewunsch haben und dies anderen vermitteln können.

    Bei Master-Studiengängen interessieren uns dementsprechend neben Ihren Erwartungen an das Studium an der UW/H Ihre bisherigen Studien- und Berufserfahrungen. Manche Studiengänge beinhalten Projektschwerpunkte – hier sind vorab Gedanken zu möglichen Themen förderlich, wenn Sie sich bewerben möchten.

    Darüber hinaus schätzen wir bei allen Bewerberinnen und Bewerbern Gestaltungswille, (soziales) Verantwortungsbewusstsein, kritisches Denkvermögen und hohe Eigenmotivation.

    Warum gibt es eine Bewerbungsgebühr?

    Wie bereits skizziert, ist das Bewerbungsverfahren komplex und zeitaufwändig. Teilweise investieren Praktiker aus der Wirtschaft sowie aus Gesundheitseinrichtungen viele Stunden ihrer Zeit zur Sichtung der Unterlagen und für die Auswahltage. Diese Verwaltungskosten legen wir nicht auf die Studienbeiträge um, sondern erheben eine Bewerbungsgebühr von allen Bewerberinnen und Bewerbern. Diese wird daher nicht erstattet. Darüber hinaus unterstreicht die Entrichtung dieser Gebühr das ernsthafte Interesse einer Bewerberin oder eines Bewerbers am Studienplatz.

    Muss ich bei einer erneuten Bewerbung Gebühren bezahlen?

    Das kommt darauf an. Wenn Sie beim ersten Bewerbungsversuch abgelehnt wurden und einen neuen Versuch starten, werden wieder Gebühren erhoben. Haben Sie bereits einen Studienplatz an der UW/H und wollen einen weiteren Studiengang studieren, zahlen Sie keine Bewerbergebühren bzw. bekommen diese erstattet. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn Sie an der UW/H Bachelor-Studierender sind und hier den Master anschließen möchten.

    Wie oft kann ich mich für einen Studiengang bewerben?

    In der Regel können Sie sich für einen Studiengang zwei Mal bewerben. Bei manchen Studiengängen kann auch ein dritter Versuch unternommen werden. Dies muss jedoch im Einzelfall beim jeweiligen Bewerberbüro besprochen werden. Es spielt bei der erneuten Bewerbung keine Rolle, ob Sie den ablehnenden Bescheid nach der ersten oder zweiten Bewerbungsphase erhalten haben.

    Erhalte ich bei Absagen eine Begründung?

    Die Entscheidung über den Erfolg einer Bewerbung wird im Auswahlkomitee getroffen. Begründungen jeglicher Art werden nicht an das Bewerberbüro weitergegeben. Bedenken Sie bitte auch, dass eine Absage nicht bedeutet, dass wir eine Bewerberin oder einen Bewerber für das Studium ungeeignet halten. Es bewerben sich oftmals viel mehr geeignete Kandidatinnen und Kandidaten als es Studienplätze gibt.

    Kann ich den Stand meiner Bewerbung verfolgen?

    In der Regel bewerben Sie sich über unser online Campus-Management UWE. Wenn Sie sich erneut einloggen, können Sie bei den einzelnen Unterlagen beispielsweise nachverfolgen, ob diese bereits registriert oder geprüft wurden. Es dauert in der Regel einige Wochen, bis die Bewerbungsunterlagen geprüft sind. Bei bewerberstarken Studiengängen sind auch mehr als acht Wochen üblich, bis es in einem Bewerberkonto eine Aktualisierung gibt.

    Wen kann ich bei weiteren Bewerbungsfragen kontaktieren?

    Da sich die genauen Bewerbungsmodalitäten von Studiengang zu Studiengang unterscheiden, kann nur das Bewerberbüro für den jeweiligen Studiengang Fragen beantworten. Sie finden den Kontakt im unteren Bereich auf jeder Studiengangsseite.

    Welche Fristen muss ich bei der Bewerbung beachten?

    Wenn Sie sich für einen oder mehrere Studiengänge bewerben möchten, beachten Sie bitte die Bewerbungsfrist, die auf jeder Studiengangsseite aufgeführt ist. Nachdem Ihre Unterlagen in der ersten Bewerbungsphase positiv begutachtet wurden, erhalten Sie eine Einladung zum Auswahlseminar per Post oder E-Mail. Bitte geben Sie bis zur dort genannten Frist eine Rückmeldung, ob Sie am Auswahlseminar teilnehmen möchten. Sollten Sie nach dem Auswahltag von der Universität Witten/Herdecke einen Studienplatz angeboten bekommen, haben Sie wiederum eine Frist, um diesen anzunehmen. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, geht das Studienplatzangebot an eine Bewerberin oder einen Bewerber auf der Warteliste.

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    Die Universität Witten/Herdecke ist durch das NRW-Wissenschaftsministerium staatlich anerkannt und wird – sowohl als Institution wie auch für ihre einzelnen Studiengänge – regelmäßig akkreditiert durch: