Die Universität Witten/Herdecke ist durch das NRW-Wissenschaftsministerium unbefristet staatlich anerkannt und wird – sowohl als Institution wie auch für ihre einzelnen Studiengänge – regelmäßig akkreditiert durch:




Die Universität Witten/Herdecke vergibt seit 2011 jährlich mehrere Deutschlandstipendien an Studierende. Die Stipendien werden aus öffentlichen und privaten Mitteln finanziert: Unternehmen, Privatpersonen und Stiftungen stellen Fördergelder in Höhe von 150 Euro pro Monat und Stipendium für mindestens ein Jahr zur Verfügung. Der Bund beteiligt sich ebenfalls in gleicher Höhe, so dass die Studierenden mit einer finanziellen Förderung von 300 Euro pro Monat rechnen können.
Als Stipendiatinnen und Stipendiaten des Deutschlandstipendiums profitieren Sie nicht nur von der finanziellen Unterstützung. Sie haben auch die Möglichkeit, Kontakte zu Unternehmen, Stiftungen oder Vereinen sowie deren Mitgliedern zu knüpfen. So können Sie schon während des Studiums wichtige Netzwerke für die Zukunft aufbauen.
Bewerben kann sich:
Jedes der zu vergebenen Stipendien beläuft sich auf 300 Euro monatlich. Die Auszahlung erfolgt auch während der vorlesungsfreien Zeit und auch während eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts.
Die Förderungshöchstdauer ist aktuell zwei Semester mit jeweiligem Start im Wintersemester.
Nach Ablauf eines Stipendiums wird anhand der einzureichenden Leistungsnachweise geprüft, ob das Stipendium verlängert werden kann. Die Einreichung der Leistungsnachweise gilt als Antrag auf Verlängerung, soweit nichts anderes mitgeteilt wird.
Derzeit sind alle Stipendien vergeben.
Der Bewerbungszeitraum für das nächste Stipendienjahr 2023/24 startet am 1. Juli 2023.
Die Stipendien werden nach Begabung und Leistung vergeben. Neben den bisher erbrachten überdurchschnittlichen Leistungen und dem bisherigen persönlichen Werdegang sollen auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere persönliche Umstände berücksichtigt werden, die sich beispielsweise aus dem individuellen sozialen Hintergrund ergeben.
Die UW/H prüft mindestens einmal jährlich, ob die Begabung und Leistung der Stipendiatin oder des Stipendiaten eine Fortführung des Stipendiums rechtfertigt. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten haben während des Förderzeitraums die von der UW/H festzulegenden Eignungs- und Leistungsnachweise vorzulegen. Sie erhalten dazu bei Bewilligung eines Stipendiums weiterführende Informationen.
Sie können sich nicht um ein Deutschlandstipendium bewerben, wenn Sie bereits eine begabungs- und leistungsabhängige Förderung erhalten, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt und die in den Förderzeitraum des Deutschlandstipendiums fällt.
In einigen Ausnahmefällen, gibt es aber die Möglichkeit einer Doppelförderung. Eine genaue Übersicht finden Sie hier.
Nein, das Deutschlandstipendium ist einkommensunabhängig und wird nicht auf das BAföG angerechnet. Studierende können beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Nach Ende der Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen dem Auswahlgremium bei der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
Ab Mitte bis Ende September werden alle Bewerberinnen und Bewerber per E-Mail über die Entscheidung benachrichtigt.
Ja. Sie können sich jedes Jahr erneut bewerben, solange Sie die Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen des Deutschlandstipendiums erfüllen.
Weitere Informationen sowie die gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf der Website für das Deutschlandstipendium: www.deutschland-stipendium.de
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Knop (siehe Kontakt unten).
Die Bewerbung für das Deutschlandstipendium erfolgt ab dem Jahr 2022 ausschließlich online über ein Bewerbungsportal.
Für das Stipendienjahr 2023/24 ist der nächste Bewerbungszeitraum vom 01. - 31. Juli 2023.
In dieser Zeit ist das Bewerbungsportal für Sie geöffnet: https://bewerbung.dstip.de/uni-wh
Eine Bewerbung ist ab 2022 ausschließlich online möglich. Schriftliche Bewerbungen, die uns auf dem Postweg erreichen, sind nicht zum Bewerbungsprozess zugelassen.
Für allgemeine Fragen zum Deutschlandstipendium steht Ihnen Frau Martina Knop darüber hinaus gerne zur Verfügung.
Martina Knop
Universitätsförderung
Tel.: +49 2302 / 926-914
E-Mail: Martina.Knop@uni-wh.de
E-Mail: Jetzt E-Mail senden
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Die Universität Witten/Herdecke ist durch das NRW-Wissenschaftsministerium unbefristet staatlich anerkannt und wird – sowohl als Institution wie auch für ihre einzelnen Studiengänge – regelmäßig akkreditiert durch: