Wahlfreiheit für Homöopathie in der medizinischen Versorgung bleibt

Wiese mit Mohnblumen

Die Wahlfreiheit in der medizinischen Versorgung bleibt bestehen, Homöopathie und Anthroposophische Medizin bleiben weiterhin Satzungsleitung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dies hat der Deutsche Bundestag nun offiziell beschlossen. Das Petitionsverfahren, welches im Juni 2024 beraten wurde, ist damit nun abgeschlossen.

Die Petition hatte die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kritisiert, Homöopathie und Anthroposophische Medizin nicht mehr als Satzungsleistung der GKV anzuerkennen. 200.000 Personen unterzeichneten die Petition zeigten damit, wie wichtig Patientinnen und Patienten dieses Thema ist.

Zum Weiterlesen

Berlin, 13.3.2025: https://www.weils-hilft.de/ueber-weils-hilft/blog/ein-bedeutender-sieg-fuer-die-therapiefreiheit

3. Juni 2024: Petition zur Erstattung homöopathischer Arzneimittel als Satzungsleistungen der GKV im Petitionsausschuss beraten
 

Sitzung des Petitionsausschusses im Bundestag