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Bewerbungsverfahren

Das Studium beginnt einmal im Jahr, zum Wintersemester. Daraus ergibt sich, dass die Semester 1., 3., 5., 7. und 9. jeweils im Wintersemester und die Semester 2., 4., 6., 8. und 10. im Sommersemester angeboten werden.

  • Quereinsteiger für ein höheres Fachsemester können sich sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester bewerben.
  • Quereinsteiger durchlaufen das gesamte Auswahlverfahren einschließlich des praktischen Tests.
  • Wir weisen darauf hin, dass die Kapazitäten für Quereinsteiger sehr gering sind. Das nicht abzuschätzende Angebot der freien Plätze und die nicht absehbare Nachfrage macht es uns unmöglich, Fragen zum Studienplatzangebot zu beantworten.
  • Quereinsteiger, die vom Studiengang Medizin zur Zahnmedizin wechseln wollen, müssen sich ihre Studienleistungen vom Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie, Versorgungsamt Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40025 Düsseldorf, Tel.: 0211/475-5165, anerkennen lassen.

Dreistufiges Auswahlverfahren

  1. Schritt:
    Prüfung der Formalitäten für den Hochschulzugang

  2. Schritt:
    Praktischer Eignungstest

  3. Schritt:
    Durchführung eines Interviews und Beurteilung des Bildungsweges und der außerschulischen Leistungen durch mehrere unabhängige Gutachter

Allgemeine Informationen

Nach vollständig eingegangenen Bewerbungsunterlagen wird jeder Bewerber zum Auswahlverfahren eingeladen. Das Auswahlverfahren besteht aus einem persönlichen Gespräch und einem praktischen Test. Im Anschluss daran ist für die Zulassung eine einvernehmliche Entscheidung der Interviewer erforderlich. Diese schlagen dem Dekan die Kandidaten vor, die zum Studiengang der Zahnheilkunde zugelassen werden sollen.

Die Inskription der Studierenden der Zahnheilkunde erfolgt durch den Dekan. Innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden Sie schriftlich über die Entscheidung der Auswahlkommission unterrichtet. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass vorher keine Auskünfte zum Verfahren gegeben werden können.

Des weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass aufgrund des Datenschutzes keine telefonischen Auskünfte zum Votum des Auswahlgremiums erteilt werden können. Im Falle einer Absage hat jeder Bewerber die Möglichkeit, sich noch einmal zu bewerben. Eine dritte Bewerbung ist nicht zulässig.

Ziel des Aufnahmeverfahrens zur Zulassung zum zahnmedizinischen Studium ist es, begabte und motivierte junge Menschen zu finden, von denen erwartet werden kann, daß sie selbständig wissenschaftliches Denken erlernen wollen, bei denen eine soziale Motivation erkennbar wird, die bereit und in der Lage sind, sich einer berufsqualifizierten Ausbildung zu unterziehen und die aussichtsreich Ideenfähigkeit und Gestaltungswillen unter Hintanstellung persönlicher Vorteile entwickeln wollen. Religiöse und weltanschauliche oder finanzielle Gegebenheiten dürfen bei der Auswahl keine Rolle spielen. Ausländische Studienbewerber haben Chancengleichheit.

Wir weisen darauf hin, dass Ihre Bewerbung von ca. 8 Gutachtern bearbeitet wird, die ihre Entscheidung frei und im Vergleich mit Ihren Mitbewerbern treffen. Unser Auswahlverfahren ist personenbezogen, und es gibt eine Vielzahl von Kriterien, wie schulische Leistungen, naturwissenschaftliche Schwerpunktsetzung, soziales Engagement, berufliche Vorbildung, Motivation, Sprachkenntnisse, Praktika etc., nach denen die Gutachter ihre Entscheidung treffen.

Hinweise zum praktischen Test

Mit dem praktischen Test soll das räumliche Vorstellungsvermögen, die Umsetzung komplexer Fragestellung in gegenständlichen Arbeiten (Zeichnungen, Modellationen etc.) geprüft werden. Hierzu wird in jedem Jahr ein neuer Inhalt formuliert, der dieser Fragestellung gerecht wird. Aus diesem Grund gibt es keine spezielle Vorbereitung zu diesem Test. Alle Materialien, die für den Test benötigt werden, werden gestellt.

Wir machen darauf aufmerksam, dass Sie keinerlei Ansprüche auf die erbrachten Arbeiten im praktischen Test geltend machen können.

Zusätzliche Information

Kontakt

Universität Witten/Herdecke
Tel.: +49 (0)2302 / 926-0

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