Studium

    Firmenstipendium für Studieninteressierte

    Ein Studium an der Universität Witten/Herdecke klingt für dich spannend, aber du hast Bedenken wegen der Studienbeiträge? Du möchtest neben deinem Studium praxisnah in die Wirtschaft schnuppern und direkt nach dem Studium im Beruf voll durchstarten? Dann ist ein Firmenstipendium bei einem unserer Praxispartner genau das Richtige für dich!

    Die Studienförderung durch ein Unternehmen bietet dir die einzigartige Gelegenheit, finanzielle Unterstützung und wertvolle Ressourcen für deine persönliche und berufliche Entwicklung zu erhalten. 

    Das Firmenstipendium unterstützt dich, damit du sorgenfrei und konzentriert deine akademischen Ziele erreichen und zeitgleich wertvolle Kontakte in die Berufswelt knüpfen kannst.

    Die Vorteile der Förderung:

    Finanzielle Unterstützung
    Persönliche und berufliche Unterstützung
    Unmittelbarer Praxisbezug
    Schritt 1: Bewerbung für einen Studiengangplatz
    Schritt 2: Bewerbung für ein Firmenstipendium
    Schritt 3: Studienplatzzusage
    Schritt 4: Weiterleitung an die Unternehmen
    Schritt 5: Auswahl der Kandidat:innen
    Schritt 6: Fördervereinbarung
    Vorüberlegung: Ist das Firmenstipendium richtig für mich?

    Dein Weg zum Firmenstipendium

    240311-Firmenfoerderung-Schema-04-final.png
    Art der Förderung Die Studienbeiträge für ein Bachelor-Studium in Höhe von derzeit 35.568 Euro werden in voller Höhe vom Unternehmen übernommen und direkt an die Universität ausgezahlt.
    Start Zu Beginn des Wintersemesters 2024/25
    Zielgruppe Studieninteressierte an einem Bachelor-Studiengang ausschließlich an der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft („Bachelor of Choice“).
    Bewerbungsfrist Bewerbungen für ein Firmenstipendium sind möglich, nachdem eine Bewerbung um einen Studienplatz für einen Bachelor-Studiengang an der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft und eine Einladung zum Auswahlgespräch erfolgt sind (Bewerbungsende für einen Studienplatz: 15. August 2024).
    Sonstiges Wenn du von einem Unternehmen als zu fördernde:r Kandidat:in angenommen wirst, vereinbaren das Unternehmen und du eine individuelle Fördervereinbarung, die neben der Übernahme der Studienbeiträge durch die Firma auch die Eckpunkte deiner Tätigkeit für das Unternehmen regelt. 

     

    Die Bewerbung ist denkbar einfach. Deine Bewerbungsunterlagen reichst du bitte gesondert nach deiner Bewerbung um einen Studienplatz für einen Bachelor-Studiengang an der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft ein.  

    Sende dazu bitte ein Motivationsschreiben (max. 2 Seiten), deinen Lebenslauf (max. 2 Seiten) sowie den ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen (hier zum Download)  per E-Mail an stipendium@uni-wh.de.

    Vergiss im Motivationsschreiben nicht, deine persönlichen Erfolge und deine Vision für die Zukunft herauszustellen.

    Einzureichende Unterlagen:

    • Tabellarischer Lebenslauf (max. 2 Seiten)
    • Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)
    • Ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsbogen

    Noch ein paar Tipps für deine Bewerbung für ein Firmenstipendium:

    • Sende deine Unterlagen in einem PDF.
    • Benenne das PDF mit deinem Namen plus der Firmenbezeichnung (Maxi_Mustermann_Bewerbung_Firmenstipendium_bei_der_Firma_xy).
    • Wenn du Unterlagen per PDF verschickst, schreibe ein kurzes E-Mail-Anschreiben (Beispiel: Sehr geehrte Frau X / sehr geehrter Herr Y, anbei schicke ich Ihnen meine Bewerbungsunterlagen für das Firmenstipendium der Firma XY. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Bewerbungsunterlagen. Beste Grüße Maxi Mustermann).
    • Wenn du nicht direkt eine Bestätigungs-E-Mail erhältst, warte bitte ein paar Tage, da die Unterlagen nicht immer sofort bearbeitet werden können.
    • Der Lebenslauf darf maximal zwei Seiten umfassen.
    • Das Motivationsschreiben darf maximal zwei Seiten umfassen.
    • Lass deine Dokumente noch einmal von einer zweiten Person Korrektur lesen.

    Folgende Unternehmen bieten derzeit ein Firmenstipendium an:

    Drei Wittener Freunde - eine Vision: TIME TRAX
    Bin ich verpflichtet, nach Studienende grundsätzlich bei dem Unternehmen zu arbeiten, das mich gefördert hat?

    Ob das Unternehmen möchte, dass du nach Studienende noch einige Zeit bei ihm als passgenaue:r Mitarbeiter:in arbeitest, oder ob es für das Unternehmen viel spannender ist, dass du neben dem Studium als Werkstudent:in dort arbeitest und deine Abschlussarbeit für das Unternehmen schreibst, regelt die individuelle Fördervereinbarung, die du mit dem Unternehmen triffst. Jedes Unternehmen hat andere Anforderungen.

    Mit der Fördervereinbarung gehst du einen bindenden Vertrag ein. Bei Nichterfüllen des Vertrages von deiner Seite musst du unter Umständen die Studienbeiträge, die das Unternehmen für dich gezahlt hat, zurückerstatten (jedoch maximal in Höhe der getätigten Zahlungen).

    Was passiert mit der Förderung, wenn ich mein Studium abbreche oder wechsle?

    Brichst du dein Studium an der UW/H komplett ab, erlischt die Firmenförderung automatisch. Bereits an die UW/H gezahlte Studienbeiträge werden nicht erstattet. Ob du gegebenenfalls verpflichtet bist, die bisher durch das Unternehmen gezahlten Studienbeiträge anteilig oder ganz an das Unternehmen zurückzuzahlen, wird individuell in der Fördervereinbarung geregelt, die du mit dem Unternehmen eingehst.
     
    Wechselst du in einen anderen Studiengang innerhalb der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft (Bachelor of Choice), so schauen das Unternehmen und du, ob auch der neue Studiengang zu eurer Fördervereinbarung passt. Ist dies der Fall, bleibt die Förderung weiter bestehen. Passt der neue Studiengang nicht zur Fördervereinbarung, wird die Förderung abgebrochen (wie im Falle eines Studienabbruchs). Du erhältst dann jedoch von uns die Möglichkeit, in den Umgekehrten Generationenvertrag (UGV) zu wechseln, um dein Studium an der UW/H beenden zu können. In jedem Fall solltest du das Unternehmen aber rechtzeitig über einen geplanten Studiengangwechsel informieren. 
     

    Habe ich einen Anspruch auf eine Förderung?

    Ein Rechtsanspruch der Bewerbenden auf Bewilligung einer Förderung besteht nicht. 

    Ich bin bereits Studierender im 2. oder 3. Fachsemester. Kann ich mich dennoch auf die Förderung bewerben?

    Das Firmenstipendium richtet sich in erster Linie an Studienanfänger:innen. Solltest du bereits Studierende:r eines Bachelor-Studienganges an der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft sein und Interesse an einem Firmenstipendium haben, sprich uns gerne an. Wir prüfen dann gemeinsam die Möglichkeiten. 

    Was mache ich, wenn es zwischen dem fördernden Unternehmen und mir „einfach nicht passt“?

    Natürlich besteht immer ein Risiko, dass sich im Laufe der Zeit herausstellt, dass die Zusammenarbeit zwischen dem fördernden Unternehmen und dir nicht funktioniert. Unser Tipp: Wirf nicht gleich alles hin. Manchmal hilft auch ein klärendes Gespräch oder ein Perspektivwechsel, um doch noch einen guten Abschluss zu finden. 


    Passt es aber wirklich nicht, könnt ihr beide in diesem Fall die Förderung aufkündigen. Du erhältst die Möglichkeit, an der UW/H in den Umgekehrten Generationenvertrag (UGV) zu wechseln, um weiterhin dein Studium an der UW/H beenden zu können. 


    Ob du gegebenenfalls verpflichtet bist, die bisher durch das Unternehmen gezahlten Studienbeiträge anteilig oder ganz an das Unternehmen zurückzuzahlen, wird individuell in der Fördervereinbarung geregelt, die du mit dem Unternehmen eingehst. Bereits an die UW/H gezahlte Studienbeiträge werden nicht erstattet.

    Bei Fragen zum Bachelor of Choice wende dich bitte an die allgemeine Studienberatung der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft:


    Bei Fragen zum Firmenstipendium hilft dir gerne Katharina Bruder (Kontakt unten) weiter.

    Kontakt
    M.A. Katharina Bruder
    Kontakt

    M.A.
    Katharina Bruder

    Universitätsförderung
    Projektmanagement

    Die Universität Witten/Herdecke ist durch das NRW-Wissenschaftsministerium staatlich anerkannt und wird – sowohl als Institution wie auch für ihre einzelnen Studiengänge – regelmäßig akkreditiert durch: