Die Universität Witten/Herdecke ist durch das NRW-Wissenschaftsministerium staatlich anerkannt und wird – sowohl als Institution wie auch für ihre einzelnen Studiengänge – regelmäßig akkreditiert durch:
Demografischer Wandel, Fachkräftemangel, rasante Veränderungen durch Megatrends wie Digitalisierung, Energiewende, Nachhaltigkeit – die Herausforderungen für Unternehmen sind groß. An der Universität Witten/Herdecke (UW/H) bilden wir die Nachwuchskräfte der Zukunft für diese Schwerpunkte aus.
Wie Sie wollen auch wir junge Menschen gewinnen und ausbilden, die sich diesen komplexen Aufgaben stellen wollen und können. Wir ermöglichen Wege, um mit Unternehmen fähige, motivierte und für sie passende Persönlichkeiten für eine gelingende berufliche Zukunft zu entwickeln.
Ein Weg hierfür: das Firmenstipendium
Eine Firmenförderung an der UW/H richtet sich gezielt an Unternehmen, die von der eigenen Auswahl der Kandidat:innen aus einem Bewerbendenpool profitieren möchten und zu diesem Zweck die Finanzierung eines Bachelor-Studiengangs an der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft für diese Bewerbenden übernehmen. Gewinnen Sie Nachwuchstalente, die mit ihren Kompetenzen und ihrem Profil zu Ihrer Personalplanung passen und geeignet sind, Sie bei zukünftigen Herausforderungen Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Durch die Unterstützung einer Kandidatin/eines Kandidaten entsteht eine Win-win-Situation: Die geförderten Studierenden erhalten durch Ihre finanzielle Unterstützung die Möglichkeit, sich vollumfänglich auf ihre akademische Ausbildung zu konzentrieren. Im Gegenzug begeistern Sie frühzeitig talentierte Studierende für Ihr Unternehmen und binden diese mit ein.
Wir sind überzeugt, dass Ihr Unternehmen durch eine solche Partnerschaft die Möglichkeit erhält, langfristige Beziehungen zu vielversprechenden Talenten aufzubauen.
Zielgruppe | Studieninteressierte an einem Bachelor-Studiengang der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft. Gerne dürfen Sie auch einen Ihrer Mitarbeitenden für ein Firmenstipendium im Rahmen eines Studiums an der UW/H vorschlagen. Voraussetzung zur Gewährung ist jedoch, dass die Person das gültige Auswahlverfahren für ein Studium an der UW/H durchläuft und einen Studienplatz angeboten bekommt. |
Start | Zu Beginn des Wintersemesters 2024/25 (Oktober 2024). |
Förderhöhe | Sie übernehmen die Studienbeiträge für ein Bachelor-Studium an der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft in Höhe von derzeit 35.568 Euro (WS 2024/25). |
Auswahl der Kandidat:innen | Bewerbungen der Kandidat:innen sind erst möglich, nachdem eine Bewerbung um einen Studienplatz an der UW/H eingegangen (Bewerbungsende 15. August 2024) und eine Einladung zum Auswahlverfahren erfolgt ist. Eine Auswahl der für Sie geeigneten Kandidat:innen kann im Zeitraum Mitte bis Ende September 2024 durch Sie persönlich erfolgen. |
Sonstiges | Bei einer/einem passenden Kandidat:in schließen Sie mit dieser/diesem eine individuelle Fördervereinbarung, welche neben der Übernahme der Studienbeiträge durch Ihr Unternehmen auch die Eckpunkte der Tätigkeit der Kandidat:innen für Ihr Unternehmen regelt. Wichtig: Das Firmenstipendium stellt eine eigene vertragliche Regelung zwischen der geförderten Person und Ihrem Unternehmen dar. Ihnen kann für diese Leistung eine Zahlungsbestätigung, aus steuerrechtlichen Gründen jedoch keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. |
Ein Wechsel des Studienganges innerhalb der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft ist für die Studierenden grundsätzlich jederzeit durch das besondere Modell des Bachelor of Choice möglich. Sollte von Ihrer geförderten Person ein Studiengangwechsel vollzogen werden, schauen Sie am besten gemeinsam, ob auch der neue Studiengang zu Ihrer Fördervereinbarung bzw. Ihrem Unternehmen passt. Ist dies der Fall, bleibt die Förderung weiter bestehen.
Eignet sich der neue Studiengang nicht, kann die Förderung abgebrochen werden. Die geförderte Person erhält dann die Möglichkeit, in den Umgekehrten Generationenvertrag (UGV) zu wechseln, um das Studium an der UW/H beenden zu können. Bereits von Ihnen an die UW/H gezahlte Studienbeiträge werden nicht erstattet. Ob es eine Rückzahlungsverpflichtung Ihrer bisher getätigten Förderung (anteilig oder ganz) für die geförderte Person gibt, regeln Sie individuell in der Fördervereinbarung.
Ein ähnlicher Fall besteht, wenn die geförderte Person ihr Studium an der UW/H komplett abbricht. Dann erlischt die Förderung automatisch. Auch in diesem Fall werden die bisher von Ihnen an die UW/H gezahlten Studienbeiträge nicht erstattet. Ob es eine Rückzahlungsverpflichtung Ihrer bisher getätigten Förderung (anteilig oder ganz) für die geförderte Person gibt, regeln Sie individuell in der Fördervereinbarung.
Natürlich besteht immer ein Risiko, dass sich im Laufe der Zeit herausstellt, dass die Zusammenarbeit zwischen Ihnen als förderndem Unternehmen und der geförderten Person nicht optimal funktioniert. Unser Tipp: Nicht sofort alles aufkündigen. Manchmal hilft ein klärendes Gespräch oder ein Perspektivwechsel, um doch noch einen guten Abschluss zu finden.
Passt es aber wirklich nicht, können Sie beide in diesem Fall die Förderung aufkündigen. Die geförderte Person erhält dann die Möglichkeit, in den Umgekehrten Generationenvertrag (UGV) zu wechseln, um das Studium an der UW/H beenden zu können. Bereits von Ihnen an die UW/H gezahlte Studienbeiträge werden nicht erstattet. Ob es eine Rückzahlungsverpflichtung Ihrer bisher getätigten Förderung (anteilig oder ganz) für die geförderte Person gibt, regeln Sie individuell in der Fördervereinbarung.
Nein. Da die Firmenförderung eine eigene vertragliche Regelung zwischen der geförderten Person und Ihnen als Unternehmen darstellt, kann die UW/H aus steuerrechtlichen Gründen für diese Leistung keine Spendenbescheinigung ausstellen. Die StudierendenGesellschaft (SG) kann Ihnen jedoch eine Zahlungsbestätigung ausstellen.
Klingen ein Firmenstipendium oder ein Deutschlandstipendium für Ihre Unternehmensentwicklung spannend? Sprechen Sie uns gerne an - wir finden mit Ihnen gemeinsam die für Sie passende Lösung.
Die Universität Witten/Herdecke ist durch das NRW-Wissenschaftsministerium staatlich anerkannt und wird – sowohl als Institution wie auch für ihre einzelnen Studiengänge – regelmäßig akkreditiert durch: