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Studienfinanzierung
Ein Studium an der Universität Witten/Herdecke kann sich jeder leisten. Unsere Studierenden zahlen erst, wenn sie über ausreichende Mittel verfügen. Bei uns steht die Persönlichkeit und nicht der Geldbeutel der Bewerber im Vordergrund. Hierbei gilt: Jeder zahlt das, was er kann.
Jeder Studienanfänger kann dank des sozialverträglichen Finanzierungsmodells der Studierendengesellschaft frei wählen, ob er seinen Studienbeitrag sofort oder erst nach Abschluss des Studiums zahlt. Auch eine Mischung dieser beiden Möglichkeiten besteht: die sogenannte „Hälftige Sofortzahlung“. Entscheiden Sie sich für eine spätere Zahlung, so leisten Sie erst dann ihren Beitrag für das Studium, wenn Sie in den Beruf eingetreten sind und verdienen. Über zehn Jahre wird dann ein festgelegter Prozentsatz vom Jahreseinkommen abgetreten. Hierbei ist ein Mindesteinkommen garantiert. Wenn Absolventen im späteren Berufsleben weniger als dieses Mindesteinkommen verdienen, sind sie von der Rückzahlung ihrer Studienbeiträge befreit.


