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Rückmeldung

Rückmeldefristen zum Sommersemester

15.01. - 15.02.

Rückmeldefristen zum Wintersemester

01.06. - 30.06.

Säumnisgebühr:

SS vom 16.02 bis einschl. 28./29.02 / WS vom 01.07. bis einschl. 15.07. Euro 100,-

SS ab dem 01.03. / WS ab dem 16.07. Euro 200,-

Bei einer verspäteten Rückmeldung wird eine Säumnisgebühr in oben stehender Höhe erhoben. Bitte überweisen Sie den entsprechenden Betrag, mit dem Verwendungszweck "SG" und Ihrem Namen im Verwendungszweck, auf das Konto der

Universität Witten/Herdecke
Sparkasse Witten
BLZ: 452 500 35
Kontonummer bitte im Studierendensekretariat erfragen und uns den abgestempelten Bareinzahlungsbeleg, einen Ausdruck der durchgeführten Online-Überweisung mit ersichtlichem Abbuchungsdatum oder eine Kopie des Kontoauszugs senden.

Zur Rückmeldung sind folgende Punkte erforderlich

  • Ausgefüllter Erhebungsbogen für Studierende (aufgrund einer Systemumstellung ist hier zurzeit kein Zugriff möglich)
  • Ausgefülltes Formular zur Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation (aufgrund einer Systemumstellung ist hier zurzeit kein Zugriff möglich)
    In diesem Formular bitten wir um Auskunft über Studienfinanzierung, Auslandsaufenthalte sowie unternehmerische Tätigkeiten. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Matrikel-Nummer einzutragen.
  • Krankenversicherungsnachweis (nur wenn sich Ihre Versicherung geändert hat)
  • den abgestempelten Bareinzahlungsbeleg, einen Ausdruck der durchgeführten Online-Überweisung mit ersichtlichem Abbuchungsdatum oder eine Kopie des Kontoauszugs (wenn Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben) für folgende Gebühren:
    • Sozialbeitrag 52,50 € 
    • Semesterticketgebühr 145.00 €
    • Kontoverbindung: Hochschulwerk
      Sparkasse Witten
      BLZ: 452 500 35
      Kontonummer: 96669
  • Finanzierungsbeitrag (siehe Beitragsordnung)
  • Erledigung von ausstehenden Verpflichtungen oder Zahlungen gegenüber der UWH, dem HSW, der SG oder der Betriebsärztin
  • SmartCard
  • Studierende, die die doppelte Fachsemesteranzahl der Regelstudienzeit überschritten haben, zahlen zu jeder Rückmeldung eine Gebühr, die der Beitragsordnung entnommen werden kann

Hinweise

  • Es ist erforderlich, sich vor jeder Rückmeldung erneut über eventuelle Änderungen der Fristen bzw. einzureichenden Unterlagen zu informieren. Dies kann im Internet (www.uni-wh.de) über die Aushänge auf dem Campus, telefonisch (02302/926-403) oder per E-Mail (Studierendensekretariatwe dont want spam@no spamuni-wh.de) erfolgen.
  • !!! Wichtig: Lesen Sie regelmäßig Ihre E-Mails, die auf der UW/H-Mail-Adresse eingehen, damit Sie keine Informationen oder Fristen versäumen !!!
  • Melden Sie sich möglichst zu Beginn der Rückmeldefrist zurück, da Sie zum Ende der Frist Wartezeiten einkalkulieren müssen.
  • Die Rückmeldung kann persönlich, schriftlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vorgenommen werden.
  • Sollten Sie sich für die schriftliche Rückmeldung entscheiden, wird um die Zusendung eines adressierten und frankierten Rückumschlages gebeten.
  • Ausschlaggebend für eine fristgerechte Rückmeldung ist der Eingang der vollständigen Rückmeldeunterlagen im Studierendensekretariat bzw. die Erledigung aller oben aufgeführten Punkte. Auch bei der Zusendung per Post gilt der Eingang im Studierendensekretariat und nicht der Poststempel.

Zusätzliche Information

Kontakt

Universität Witten/Herdecke
Tel.: +49 (0)2302 / 926-0

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